Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1.    Die Investitionskosten für die Verlegung der Abwasserleitungen der REWA GmbH in Höhe von 1.245 T€ werden entsprechend dem Wirtschaftsplan der REWA GmbH in den Finanzhaushaltsplan 2016 wie folgt aufgenommen:

 

Teilhaushalt:                                 15

Leistung:                           53801001                   Kommunale Abwasserbeseitigung

Maßnahmennummer:                 16- 6060-0022            Verlegung Abwasserleitungen

                                                                                  REWA GmbH

 

Die außerplanmäßige Einordnung folgender Sachkonten in die Finanzhaushaltsplan der Hansestadt Stralsund 2016:

 

Bezeichnung:                                                  Kosten     .

           

Zuwendung vom Land:                                                                            747 T€

 

Bilanzkonto SK 23310000                     Anzahlung vom Land auf Zuwendung

für die Verlegung der Abwasser-

leitungen der REWA GmbH

 

Finanzkonto FK 68166200                    Einzahlung der Anzahlung vom Land

auf Zuwendung für die Verlegung der

Abwasserleitungen der REWA GmbH

 

Eigenanteil REWA GmbH                                                                         498 T€

 

Bilanzkonto SK 23310000                      Anzahlung Eigenmittel REWA GmbH

 

Finanzkonto FK 68161000                     Einzahlung Anzahlung Eigenmittel

 REWA GmbH

 

Auszahlung an die REWA GmbH                                                           1.245 T€

 

Bilanzkonto SK 01990000                     Anzahlung auf Investitionszuschuss

für die Verlegung der Abwasser-

leitungen der REWA GmbH

 

Finanzkonto. FK 78440003                  Auszahlung der Anzahlung auf

Investitionszuschuss für die

Verlegung der Abwasserleitungen

der REWA GmbH

 

und die Einordnung des HV 3 Vermerkes zu Gunsten des Bilanzkontos SK 01990000, Anzahlung auf Investitionszuschuss für die Verlegung der Abwasserleitungen der REWA GmbH.

 

2.    Den Abschluss einer Vereinbarung mit der REWA GmbH zur Weitergabe von Zuschussmitteln zur Verlegung einer Druckrohrleitung, DRL 500 GGG und einer Freigefälleleitung FGL DN 450 STZ im Bereich zwischen Greifswalder Chaussee (Brauerei) – Kläranlage und zur Anpassung einer Trinkwasserleitung.

 

 


Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:


Mehrheitlich beschlossen