Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Die Investitionskosten für die Verlegung der Abwasserleitungen der REWA GmbH in Höhe von 1.245 T€ werden entsprechend dem Wirtschaftsplan der REWA GmbH in den Finanzhaushaltsplan 2016 wie folgt aufgenommen:
Teilhaushalt: 15
Leistung: 53801001 Kommunale Abwasserbeseitigung
Maßnahmennummer: 16- 6060-0022 Verlegung Abwasserleitungen
REWA GmbH
Die außerplanmäßige Einordnung folgender Sachkonten in die Finanzhaushaltsplan der Hansestadt Stralsund 2016:
Bezeichnung: Kosten
.
Zuwendung vom Land: 747 T€
Bilanzkonto SK 23310000 Anzahlung vom Land auf Zuwendung
für die Verlegung der
Abwasser-
leitungen der REWA GmbH
Finanzkonto FK 68166200 Einzahlung der Anzahlung vom Land
auf Zuwendung für die
Verlegung der
Abwasserleitungen der REWA
GmbH
Eigenanteil REWA GmbH 498 T€
Bilanzkonto SK 23310000 Anzahlung Eigenmittel REWA
GmbH
Finanzkonto FK 68161000 Einzahlung Anzahlung
Eigenmittel
REWA GmbH
Auszahlung an die REWA GmbH 1.245 T€
Bilanzkonto SK 01990000 Anzahlung auf Investitionszuschuss
für die Verlegung der
Abwasser-
leitungen der REWA GmbH
Finanzkonto. FK 78440003
Auszahlung der Anzahlung auf
Investitionszuschuss für die
Verlegung der
Abwasserleitungen
der REWA GmbH
und die Einordnung des HV 3 Vermerkes zu
Gunsten des Bilanzkontos SK 01990000, Anzahlung auf Investitionszuschuss für
die Verlegung der Abwasserleitungen der REWA GmbH.
2.
Den Abschluss einer Vereinbarung mit der REWA
GmbH zur Weitergabe von Zuschussmitteln zur Verlegung einer Druckrohrleitung, DRL 500 GGG und einer Freigefälleleitung FGL
DN 450 STZ im Bereich zwischen Greifswalder Chaussee (Brauerei) – Kläranlage
und zur Anpassung einer Trinkwasserleitung.
Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:
Mehrheitlich beschlossen