Betreff
Einordnung von außerplanmäßigen Auszahlungen und Einzahlungen in den Haushaltsplan 2016 und Abschluss einer Vereinbarung zur Weitergabe von Fördermitteln
Vorlage
B 0005/2016
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

Die Hansestadt Stralsund beabsichtigt in Zusammenarbeit mit der REWA GmbH auf der Grundlage eines gesteigerten Bedarfes durch die wirtschaftliche Weiterentwicklung des Einzugsgebietes, Teile des bestehenden Hauptleitungsnetzes zu erweitern bzw. auszubauen. Diese Maßnahme soll die Anbindung gewerblicher Ansiedlungsflächen an das Ver- und Entsorgungsnetz in und um die Hansestadt Stralsund sichern und verbessern.

 

Im Stadtgebiet der Hansestadt Stralsund betreibt die REWA GmbH im Auftrag der Hansestadt Stralsund unter anderem zwei der größten Schmutzwasserhauptleitungen als Zuleitungen zur zentralen Kläranlage Stralsund. Dabei handelt es sich um eine Druckrohrleitung DRL 500 GGG und eine Freigefälleleitung FGL DN 450 STZ im Bereich zwischen Greifswalder Chaussee (Brauerei) – Kläranlage. Beide Systeme werden momentan an ihrer Kapazitätsgrenze genutzt, langfristig werden Kapazitätsreserven benötigt.

 

Durch Verkürzung der zu pumpenden Wegstrecke, eine Begradigung der Trassen unter Vermeidung von Hochpunkten (DRL), partielle Dimensionsvergrößerung und Erneuerung zur Verminderung der Reibungswiderstände wird in der Summe eine deutliche Kapazitätsreserve erzielt, ohne dabei den Gesamtbestand zu verändern. Ein weiterer Effekt dieser Investitionsmaßnahme wäre die Lastenbefreiung von Baufeldflächen im Maritimen Industrie- und Gewerbegebiet Franzenshöhe und auf dem Territorium der Brauerei Stralsund. Beide Entwässerungsleitungen verlaufen derzeit noch über diese Baufeldflächen. Gleichzeitig muss in diesem Zusammenhang eine parallel zur Druckrohrleitung DRL 500 GGG  verlaufende Trinkwasserleitung, TWL DN 200 AZ stillgelegt werden. Dazu sind Umbindungen von Leitungssystemen in der Greifswalder Chaussee, dem Bergener Weg und im Kreuzungsbereich Putbuser Weg/Bergener Weg erforderlich. Weiterhin ist der Anschluss des Grundstückes Bergener Weg 60 neu zu ordnen.

 

Um Synergien zu erzielen, den Kostenrahmen zu reduzieren und eine nachhaltige Lösung zu schaffen, ist vorgesehen, die Verlegung der Leitungstrassen im Zuge der geplanten Investitionsmaßnahme „Gleisanbindung Frankenhafen“ durchzuführen.

 

Die REWA GmbH hat die Eigenanteile für dieses Investitionsvorhaben in ihren Wirtschaftsplan 2016 unter:

 

Umverlegung für die Gleisanbindung Frankenhafen           250 T€ und

die Umverlegung für die Brauereierweiterung                     468 T€,

insgesamt                                                                              718 T€ eingestellt

 

Die Hansestadt Stralsund hat diese Investitionsmaßnahme bisher nicht in den Finanzhaushaltsplan 2016 aufgenommen. Eine außerplanmäßige Einordnung in den Finanzhaushaltsplan 2016 ist erforderlich.

 

Nach Aussage des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V besteht die Möglichkeit einer sechzigprozentigen Förderung der Investitionsmaßnahme. Zuschussempfänger muss die Hansestadt Stralsund sein. Ein Antrag auf Zuschuss wurde durch die Hansestadt Stralsund bereits mit Datum vom 17.12.2015 gestellt. Dass der erforderliche Eigenanteil für die Investitionsmaßnahme gesichert ist, muss durch die zuständige Rechtaufsichtsbehörde, das Ministeriums für Inneres und Sport M-V bestätigt werden.

 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1.    Die Investitionskosten für die Verlegung der Abwasserleitungen der REWA GmbH in Höhe von 1.245 T€ werden entsprechend dem Wirtschaftsplan der REWA GmbH in den Finanzhaushaltsplan 2016 wie folgt aufgenommen:

 

Teilhaushalt:                                 15

Leistung:                           53801001                   Kommunale Abwasserbeseitigung

Maßnahmennummer:                 16- 6060-0022            Verlegung Abwasserleitungen

                                                                                  REWA GmbH

 

Die außerplanmäßige Einordnung folgender Sachkonten in die Finanzhaushaltsplan der Hansestadt Stralsund 2016:

 

                                                                       Bezeichnung:                                        Kosten     .

           

Zuwendung vom Land:                                                                                        747 T€

 

Bilanzkonto SK 23310000                      Anzahlung vom Land auf Zuwendung

für die Verlegung der Abwasser-

leitungen der REWA GmbH

 

Finanzkonto FK 68166200                     Einzahlung der Anzahlung vom Land

auf Zuwendung für die Verlegung der

Abwasserleitungen der REWA GmbH

 

Eigenanteil REWA GmbH                                                                                   498 T€

 

Bilanzkonto SK 23310000                      Anzahlung Eigenmittel REWA GmbH

 

Finanzkonto FK 68161000                     Einzahlung Anzahlung Eigenmittel

REWA GmbH

 

Auszahlung an die REWA GmbH                                                                     1.245 T€

 

Bilanzkonto SK 01990000                      Anzahlung auf Investitionszuschuss

für die Verlegung der Abwasser-

leitungen der REWA GmbH

 

Finanzkonto. FK 78440003                    Auszahlung der Anzahlung auf

Investitionszuschuss für die

Verlegung der Abwasserleitungen

der REWA GmbH

 

und die Einordnung des HV 3 Vermerkes zu Gunsten des Bilanzkontos SK 01990000, Anzahlung auf Investitionszuschuss für die Verlegung der Abwasserleitungen der REWA GmbH.

 

2.    Den Abschluss einer Vereinbarung mit der REWA GmbH zur Weitergabe von Zuschussmitteln zur Verlegung einer Druckrohrleitung, DRL 500 GGG und einer Freigefälleleitung FGL DN 450 STZ im Bereich zwischen Greifswalder Chaussee (Brauerei) – Kläranlage und zur Anpassung einer Trinkwasserleitung.

 


Lösungsvorschlag:

1.    Zur Verlegung der Leitungstrassen erfolgt die außerplanmäßige Einordnung der

Investitionskosten, der Einzahlungen und der Weitergabe der Zuschüsse in den Finanzhaushaltsplan der Hansestadt Stralsund 2016.

 

2.    Der Abschluss einer Vereinbarung zur Weitergabe der Fördermittel von der Hansestadt Stralsund an die REWA GmbH.

 

Zu 1.:

 

Investitionskosten gesamt                 1.245 T€

beantragter Zuschuss:                          747 T€

Eigenanteil der REWA GmbH              498 T€

 

Die Investitionskosten werden entsprechend dem Wirtschaftsplan der REWA GmbH in den Finanzhaushaltsplan 2016 aufgenommen:

 

Teilhaushalt:                           15

Leistung:                                 53801001                   Kommunale Abwasserbeseitigung

Maßnahmennummer:                       16- 6060-0022            Verlegung Abwasserleitungen REWA

                                                                                  GmbH

 

Es sind entsprechende Sachkonten für die Einzahlungen der beantragten Zuwendungen und die Auszahlungen der Zuschüsse zur Weitergabe an die REWA GmbH zu eröffnen:

 

                                                           Bezeichnung:                                                 Kosten     .

 

Zuwendung vom Land:                                                                                               747 T€

Bilanzkonto     SK 23310000             Anzahlung vom Land auf Zuwendung

für die Verlegung der Abwasser-

leitungen der REWA GmbH

 

Finanzkonto    FK 68166200              Einzahlung der Anzahlung vom Land

auf Zuwendung für die Verlegung der

Abwasserleitungen der REWA GmbH

 

                                                           Bezeichnung:                                                 Kosten       :

 

Eigenanteil REWA GmbH                                                                                          498 T€

 

Bilanzkonto     SK 23310000             Anzahlung Eigenmittel REWA GmbH

 

Finanzkonto    FK 68161000              Einzahlung Anzahlung Eigenmittel

REWA GmbH           

 

Auszahlung an die REWA GMBH                                                                           1.245 T€

 

Bilanzkonto     SK 01990000             Anzahlung auf Investitionszuschuss

für die Verlegung der Abwasser-

leitungen der REWA GmbH 

 

Finanzkonto    FK 78440003              Auszahlung der Anzahlung auf

Investitionszuschuss für die

Verlegung der Abwasserleitungen

der REWA GmbH

 

Zu Gunsten des Bilanzkontos SK 01990000, Anzahlung auf Investitionszuschuss für die Verlegung der Abwasserleitungen der REWA GmbH, wird ein HV 3 Vermerk eingeordnet.

 

Zu 2.:

 

Die Hansestadt Stralsund wird mit der REWA GmbH eine Vereinbarung abschließen, auf deren Grundlage die REWA GmbH die Planung und Durchführung der Investitionsmaßnahme durchführen wird. Sie trägt den Eigenanteil und die nichtförderfähigen Kosten. Die Hansestadt Stralsund stellt der REWA GmbH die beantragten und bewilligten Fördermittel zur Mitfinanzierung des Vorhabens zur Verfügung. Mit dem Abschluss dieser Vereinbarung verpflichtet sich die REWA GmbH die, aus dem jeweils gültigen Zuwendungsbescheid resultierenden Auflagen einzuhalten und ggf. für auftretende Forderungen aufzukommen.

 


Alternativen:

Keine, die Bestätigung der zuständigen Rechtsaufsichtbehörde, des Ministeriums für Inneres und Sport M-V ist eine Grundvoraussetzung für die weitere Bearbeitung des Fördermittelantrages und schließlich zum Erhalt des Zuwendungsbescheides. Diese Bestätigung kann erst mit der Einordnung des Vorhabens in den Haushaltsplan der Hansestadt Stralsund 2016 erfolgen. Mit der Eröffnung von Sachkonten für die Einzahlungen der Zuwendung und deren Ausgabe / Weitergabe an die REWA GmbH ist die ordnungsgemäße fördertechnische Abwicklung der Investitionsmaßnahme möglich.

 

Zur Weitergabe der Zuschussmittel durch die Hansestadt Stralsund an die REWA GmbH ist eine vertragliche Regelung der in diesem Zusammenhang erforderlichen Modalitäten notwendig. Dies soll mit dem Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung erfolgen.