Sachverhalt:
Die Hansestadt Stralsund beabsichtigt in Zusammenarbeit mit der REWA
GmbH auf der Grundlage eines gesteigerten Bedarfes durch die wirtschaftliche
Weiterentwicklung des Einzugsgebietes, Teile des bestehenden
Hauptleitungsnetzes zu erweitern bzw. auszubauen. Diese Maßnahme soll die
Anbindung gewerblicher Ansiedlungsflächen an das Ver- und Entsorgungsnetz in
und um die Hansestadt Stralsund sichern und verbessern.
Im Stadtgebiet der Hansestadt Stralsund betreibt die REWA GmbH im
Auftrag der Hansestadt Stralsund unter anderem zwei der größten
Schmutzwasserhauptleitungen als Zuleitungen zur zentralen Kläranlage Stralsund.
Dabei handelt es sich um eine Druckrohrleitung DRL 500 GGG und eine
Freigefälleleitung FGL DN 450 STZ im Bereich zwischen Greifswalder Chaussee
(Brauerei) – Kläranlage. Beide Systeme werden momentan an ihrer
Kapazitätsgrenze genutzt, langfristig werden Kapazitätsreserven benötigt.
Durch Verkürzung der zu pumpenden Wegstrecke, eine Begradigung der
Trassen unter Vermeidung von Hochpunkten (DRL), partielle
Dimensionsvergrößerung und Erneuerung zur Verminderung der Reibungswiderstände
wird in der Summe eine deutliche Kapazitätsreserve erzielt, ohne dabei den
Gesamtbestand zu verändern. Ein weiterer Effekt dieser Investitionsmaßnahme
wäre die Lastenbefreiung von Baufeldflächen im Maritimen Industrie- und
Gewerbegebiet Franzenshöhe und auf dem Territorium der Brauerei Stralsund.
Beide Entwässerungsleitungen verlaufen derzeit noch über diese Baufeldflächen.
Gleichzeitig muss in diesem Zusammenhang eine parallel zur Druckrohrleitung DRL
500 GGG verlaufende Trinkwasserleitung,
TWL DN 200 AZ stillgelegt werden. Dazu sind Umbindungen von Leitungssystemen in
der Greifswalder Chaussee, dem Bergener Weg und im Kreuzungsbereich Putbuser
Weg/Bergener Weg erforderlich. Weiterhin ist der Anschluss des Grundstückes
Bergener Weg 60 neu zu ordnen.
Um Synergien zu erzielen, den Kostenrahmen zu reduzieren und eine
nachhaltige Lösung zu schaffen, ist vorgesehen, die Verlegung der
Leitungstrassen im Zuge der geplanten Investitionsmaßnahme „Gleisanbindung
Frankenhafen“ durchzuführen.
Die REWA GmbH hat die Eigenanteile für dieses Investitionsvorhaben in ihren Wirtschaftsplan 2016 unter:
Umverlegung für die Gleisanbindung Frankenhafen 250 T€ und
die Umverlegung für die Brauereierweiterung
468 T€,
insgesamt
718
T€ eingestellt
Die Hansestadt Stralsund hat diese Investitionsmaßnahme bisher nicht in den Finanzhaushaltsplan 2016 aufgenommen. Eine außerplanmäßige Einordnung in den Finanzhaushaltsplan 2016 ist erforderlich.
Nach Aussage des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V besteht die Möglichkeit einer sechzigprozentigen Förderung der Investitionsmaßnahme. Zuschussempfänger muss die Hansestadt Stralsund sein. Ein Antrag auf Zuschuss wurde durch die Hansestadt Stralsund bereits mit Datum vom 17.12.2015 gestellt. Dass der erforderliche Eigenanteil für die Investitionsmaßnahme gesichert ist, muss durch die zuständige Rechtaufsichtsbehörde, das Ministeriums für Inneres und Sport M-V bestätigt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Die Investitionskosten für die Verlegung der Abwasserleitungen der REWA GmbH in Höhe von 1.245 T€ werden entsprechend dem Wirtschaftsplan der REWA GmbH in den Finanzhaushaltsplan 2016 wie folgt aufgenommen:
Teilhaushalt: 15
Leistung: 53801001 Kommunale Abwasserbeseitigung
Maßnahmennummer: 16- 6060-0022 Verlegung Abwasserleitungen
REWA GmbH
Die außerplanmäßige Einordnung folgender Sachkonten in die Finanzhaushaltsplan der Hansestadt Stralsund 2016:
Bezeichnung: Kosten
.
Zuwendung vom Land: 747 T€
Bilanzkonto SK 23310000 Anzahlung vom Land auf
Zuwendung
für die Verlegung der
Abwasser-
leitungen der REWA GmbH
Finanzkonto FK 68166200 Einzahlung der Anzahlung
vom Land
auf Zuwendung für die
Verlegung der
Abwasserleitungen der REWA
GmbH
Eigenanteil REWA GmbH 498 T€
Bilanzkonto SK 23310000 Anzahlung Eigenmittel REWA
GmbH
Finanzkonto FK 68161000 Einzahlung Anzahlung
Eigenmittel
REWA GmbH
Auszahlung an die REWA GmbH 1.245
T€
Bilanzkonto SK 01990000 Anzahlung auf
Investitionszuschuss
für die Verlegung der
Abwasser-
leitungen der REWA GmbH
Finanzkonto. FK 78440003 Auszahlung der Anzahlung auf
Investitionszuschuss für die
Verlegung der
Abwasserleitungen
der REWA GmbH
und die Einordnung des HV 3 Vermerkes zu
Gunsten des Bilanzkontos SK 01990000, Anzahlung auf Investitionszuschuss für
die Verlegung der Abwasserleitungen der REWA GmbH.
2.
Den Abschluss einer Vereinbarung mit der REWA
GmbH zur Weitergabe von Zuschussmitteln zur Verlegung einer Druckrohrleitung, DRL 500 GGG und einer Freigefälleleitung FGL
DN 450 STZ im Bereich zwischen Greifswalder Chaussee (Brauerei) – Kläranlage
und zur Anpassung einer Trinkwasserleitung.
Lösungsvorschlag:
1.
Zur
Verlegung der Leitungstrassen erfolgt die außerplanmäßige Einordnung der
Investitionskosten, der Einzahlungen und der
Weitergabe der Zuschüsse in den Finanzhaushaltsplan der Hansestadt Stralsund
2016.
2.
Der
Abschluss einer Vereinbarung zur Weitergabe der Fördermittel von der Hansestadt
Stralsund an die REWA GmbH.
Zu 1.:
Investitionskosten gesamt 1.245
T€
beantragter Zuschuss: 747 T€
Eigenanteil der REWA GmbH 498 T€
Die Investitionskosten werden entsprechend dem Wirtschaftsplan der REWA GmbH in den Finanzhaushaltsplan 2016 aufgenommen:
Teilhaushalt: 15
Leistung: 53801001 Kommunale Abwasserbeseitigung
Maßnahmennummer: 16- 6060-0022 Verlegung Abwasserleitungen REWA
GmbH
Es sind entsprechende Sachkonten für die Einzahlungen der beantragten
Zuwendungen und die Auszahlungen der Zuschüsse zur Weitergabe an die REWA GmbH
zu eröffnen:
Bezeichnung: Kosten .
Zuwendung vom Land: 747
T€
Bilanzkonto SK 23310000 Anzahlung vom Land auf Zuwendung
für die Verlegung der
Abwasser-
leitungen der REWA GmbH
Finanzkonto FK 68166200 Einzahlung
der Anzahlung vom Land
auf Zuwendung für die Verlegung der
Abwasserleitungen der REWA GmbH
Bezeichnung: Kosten :
Eigenanteil REWA GmbH 498 T€
Bilanzkonto SK 23310000 Anzahlung Eigenmittel REWA GmbH
Finanzkonto FK 68161000 Einzahlung
Anzahlung Eigenmittel
REWA GmbH
Auszahlung an die REWA GMBH 1.245
T€
Bilanzkonto SK 01990000 Anzahlung auf Investitionszuschuss
für die Verlegung der
Abwasser-
leitungen der REWA GmbH
Finanzkonto FK 78440003 Auszahlung
der Anzahlung auf
Investitionszuschuss für die
Verlegung der
Abwasserleitungen
der REWA GmbH
Zu Gunsten des Bilanzkontos SK 01990000, Anzahlung auf
Investitionszuschuss für die Verlegung der Abwasserleitungen der REWA GmbH,
wird ein HV 3 Vermerk eingeordnet.
Zu 2.:
Die Hansestadt Stralsund wird mit der REWA GmbH eine Vereinbarung abschließen, auf deren Grundlage die REWA GmbH die Planung und Durchführung der Investitionsmaßnahme durchführen wird. Sie trägt den Eigenanteil und die nichtförderfähigen Kosten. Die Hansestadt Stralsund stellt der REWA GmbH die beantragten und bewilligten Fördermittel zur Mitfinanzierung des Vorhabens zur Verfügung. Mit dem Abschluss dieser Vereinbarung verpflichtet sich die REWA GmbH die, aus dem jeweils gültigen Zuwendungsbescheid resultierenden Auflagen einzuhalten und ggf. für auftretende Forderungen aufzukommen.
Alternativen:
Keine, die Bestätigung der zuständigen Rechtsaufsichtbehörde, des Ministeriums für Inneres und Sport M-V ist eine Grundvoraussetzung für die weitere Bearbeitung des Fördermittelantrages und schließlich zum Erhalt des Zuwendungsbescheides. Diese Bestätigung kann erst mit der Einordnung des Vorhabens in den Haushaltsplan der Hansestadt Stralsund 2016 erfolgen. Mit der Eröffnung von Sachkonten für die Einzahlungen der Zuwendung und deren Ausgabe / Weitergabe an die REWA GmbH ist die ordnungsgemäße fördertechnische Abwicklung der Investitionsmaßnahme möglich.
Zur Weitergabe der Zuschussmittel durch die Hansestadt Stralsund an die REWA GmbH ist eine vertragliche Regelung der in diesem Zusammenhang erforderlichen Modalitäten notwendig. Dies soll mit dem Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung erfolgen.