Sitzung: 02.02.2016 Ausschuss für Finanzen und Vergabe
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: ZU 0005/2016
Frau Steinfurt gibt
umfassende Informationen zur vorliegenden Zuarbeit und stellt ausführlich die
Ursachen des guten Ergebnisses dar.
Herr Kinder
informiert sich, wie die Mindereinzahlungen in Höhe von 1.026,2 TEUR bei der
Kontengruppe „Kostenerstattungen, Kostenumlagen“ zustande kommen.
Frau Steinfurt
erörtert, dass die Summe im Zusammenhang mit dem öffentlich-rechtlichen Vertrag
zur Schulträgerschaft mit dem Landkreis Vorpommern-Rügen steht, weil hier stets
Verhandlungen bezüglich der Kostenerstattungen erfolgen. Kostenerstattungen
müssen im Einvernehmen ausgehandelt werden, was sich schwierig gestaltet. Somit
finden keine Kostenerstattungen statt, was hier ausgewiesen wird.
Herr Quintana
Schmidt erfragt, was im Gespräch vom 16.12.2015 mit dem Landkreis
herausgekommen ist und was die Hansestadt Stralsund vorhat, um die offenen
Forderungen einzufordern.
Frau Steinfurt
weist auf regelmäßige Verhandlungen zwischen den beiden angesprochen Parteien
hin, welche sich als problematisch darstellen.
Herr Tuttlies
erläutert ausführlich, dass im Zuge der Landkreisreform ein
öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Hansestadt Stralsund und dem Landkreis
Vorpommern-Rügen geschlossen wurde, jedoch keine Einigung seit
Vertragsabschluss erzielt werden konnte. Zwischen den beiden Körperschaften
gibt es unterschiedliche Ansichten über die Ausgestaltung einer Schule.
Hierunter zählen unter anderem das Aussehen, die Sauberkeit, die Sanierung und
die Ausstattung der Schulen. Das Ziel der Schulen des Landkreises
Vorpommern-Rügen ist eine Vergleichbarkeit, was bedeutet, dass städtische
Schulen und Landkreisschulen gleich behandelt werden sollen. Die Hansestadt
Stralsund ist jedoch der Auffassung, dass die in städtischer Trägerschaft
befindlichen Landkreisschulen nicht mit anderen Landkreisschulen, sondern mit
den städtischen Grundschulen vergleichbar sein sollten. Somit werden alle
Schulen in der Hansestadt Stralsund gleich behandelt.
Weiterhin schildert
Herr Tuttlies die unterschiedlichen Abweichungen in der Betreibung der Schulen
wie die Versorgung mit Wasser, Strom, Wärme und Medien, sowie die Reinigung und
die diesbezüglichen Hintergründe zu verschiedenen Reinigungsintervallen
zwischen dem Landkreis und Stralsund.
Bisher wurden alle
vorläufigen Abrechnungen erstattet. Als letztes ergänzt Herr Tuttlies, dass
Verhandlungen über einen möglichen Konsens über diese Problematik mit dem
Landkreis Vorpommern-Rügen stattfinden.
Die
Ausschussmitglieder haben keine weiteren Fragen.
Der Ausschuss nimmt die Zuarbeit zur Kenntnis.