Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Steinfurt gibt umfassende Informationen zur vorliegenden Zuarbeit und stellt ausführlich die Ursachen des guten Ergebnisses dar.

 

Herr Kinder informiert sich, wie die Mindereinzahlungen in Höhe von 1.026,2 TEUR bei der Kontengruppe „Kostenerstattungen, Kostenumlagen“ zustande kommen.

Frau Steinfurt erörtert, dass die Summe im Zusammenhang mit dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Schulträgerschaft mit dem Landkreis Vorpommern-Rügen steht, weil hier stets Verhandlungen bezüglich der Kostenerstattungen erfolgen. Kostenerstattungen müssen im Einvernehmen ausgehandelt werden, was sich schwierig gestaltet. Somit finden keine Kostenerstattungen statt, was hier ausgewiesen wird.

 

Herr Quintana Schmidt erfragt, was im Gespräch vom 16.12.2015 mit dem Landkreis herausgekommen ist und was die Hansestadt Stralsund vorhat, um die offenen Forderungen einzufordern.

Frau Steinfurt weist auf regelmäßige Verhandlungen zwischen den beiden angesprochen Parteien hin, welche sich als problematisch darstellen.

 

Herr Tuttlies erläutert ausführlich, dass im Zuge der Landkreisreform ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Hansestadt Stralsund und dem Landkreis Vorpommern-Rügen geschlossen wurde, jedoch keine Einigung seit Vertragsabschluss erzielt werden konnte. Zwischen den beiden Körperschaften gibt es unterschiedliche Ansichten über die Ausgestaltung einer Schule. Hierunter zählen unter anderem das Aussehen, die Sauberkeit, die Sanierung und die Ausstattung der Schulen. Das Ziel der Schulen des Landkreises Vorpommern-Rügen ist eine Vergleichbarkeit, was bedeutet, dass städtische Schulen und Landkreisschulen gleich behandelt werden sollen. Die Hansestadt Stralsund ist jedoch der Auffassung, dass die in städtischer Trägerschaft befindlichen Landkreisschulen nicht mit anderen Landkreisschulen, sondern mit den städtischen Grundschulen vergleichbar sein sollten. Somit werden alle Schulen in der Hansestadt Stralsund gleich behandelt.

Weiterhin schildert Herr Tuttlies die unterschiedlichen Abweichungen in der Betreibung der Schulen wie die Versorgung mit Wasser, Strom, Wärme und Medien, sowie die Reinigung und die diesbezüglichen Hintergründe zu verschiedenen Reinigungsintervallen zwischen dem Landkreis und Stralsund.

Bisher wurden alle vorläufigen Abrechnungen erstattet. Als letztes ergänzt Herr Tuttlies, dass Verhandlungen über einen möglichen Konsens über diese Problematik mit dem Landkreis Vorpommern-Rügen stattfinden.

 

Die Ausschussmitglieder haben keine weiteren Fragen.

 

Der Ausschuss nimmt die Zuarbeit zur Kenntnis.