Betreff
Konsolidierungsvereinbarung- Vorläufige Finanzrechnung 2015
Vorlage
ZU 0005/2016
Art
Zuarbeiten

Kämmereiamt                       

 

 

Finanz- und Vergabeausschuss

 

 

Konsolidierungsvereinbarung- Vorläufige Finanzrechnung 2015

 

 

In der Konsolidierungsvereinbarung zwischen dem Land M-V und der Hansestadt Stralsund über die Zuweisung einer Konsolidierungshilfe sind im § 2 die Verpflichtungen der Hansestadt Stralsund zur Haushaltskonsolidierung mit den entsprechenden Teilzielen für die Jahre 2014 bis 2017 festgeschrieben. Demnach sollte der jahresbezogene Fehlbetrag aus der Finanzrechnung 2015 höchstens 4.600.000  EUR betragen. Bei Erreichen dieses Teilzieles würde der Hansestadt Stralsund nach Vorlage des geprüften Jahresabschlusses 2015 ein Teilbetrag in Höhe von 2.400.000 EUR ausgezahlt werden.

 

Soweit noch kein geprüfter Jahresabschluss nachgewiesen werden kann, besteht nach § 5 der Vereinbarung die Möglichkeit, auf Antrag eine Abschlagszahlung  in Höhe von 80 % des Teilbetrages nach Vorlage der vorläufigen Finanzrechnung zu erhalten. Wird bis spätestens zum 31.Januar des Jahres, das der Abschlagszahlung nachfolgt, kein geprüfter Jahresabschluss nachgewiesen, kann das Land die Abschlagszahlung zurückfordern.   

 

Die vorläufige Finanzrechnung 2015 liegt nunmehr vor.

Im Ergebnis der Haushaltsdurchführung 2015 weist die vorläufige Finanzrechnung 2015 (Stand: 12.01.2016)  ein Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von minus 888,3 TEUR aus. Unter Berücksichtigung des Tilgungsbetrages von 3.913,7 TEUR ergibt sich ein Minus von 4.802,0 TEUR.

Unter Beachtung der Auszahlungen für das "Maritime Industrie- und Gewerbegebiet Franzenshöhe" und der Abschlagszahlung aus der Konsolidierungsvereinbarung für 2014 beträgt das vorläufige Finanzrechnungsergebnis 2015 minus 4.004,3 TEUR. 

 

Somit ist das anspruchsvolle Konsolidierungsziel für 2015 aus der Konsolidierungsvereinbarung in Höhe von höchstens minus 4.600,0 TEUR erreicht.  

 

In der Anlage übergebe ich eine Aufstellung zur Untersetzung dieses Finanzrechnungsergebnisses. Es werden die wesentlichen Abweichungen zum fortgeschriebenen Haushaltsplan 2015 dargestellt.

 

Auf der Grundlage des vorläufigen Finanzrechnungsergebnisses 2015 wird das Kämmereiamt nunmehr die 80-prozentige Abschlagszahlung in Höhe von 1.920.000 EUR für das Erreichen des Teilzieles 2015 beantragen.

 

 

Gisela Steinfurt

 

 

 

Anlagenverzeichnis:

Wesentliche Abweichungen der vorläufigen Finanzrechnung 2015 vom fortgeschriebenen Haushaltsplan 2015