Sitzung: 10.12.2015 Bürgerschaft
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 2, Enthaltungen: 4
Vorlage: B 0051/2015
Die Bürgerschaft
der Hansestadt Stralsund beschließt einschließlich des
Beschlusses
2015-VI-10-0320:
-
die
Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2016 des städtebaulichen Sondervermögens
der Hansestadt Stralsund – Altstadtinsel
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die
Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2016 des städtebaulichen Sondervermögens
der Hansestadt Stralsund – Grünhufe
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die
Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2016 des städtebaulichen Sondervermögens
der Hansestadt Stralsund – Knieper West
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die
Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2016 des städtebaulichen Sondervermögens
der Hansestadt Stralsund – Kleiner Wiesenweg
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den
Wirtschaftsplan 2016 der SWS Stadtwerke Stralsund GmbH
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den
Wirtschaftsplan 2016 der Stralsunder Werkstätten gemeinnützige GmbH
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den
Wirtschaftsplan 2016 der Wohlfahrtseinrichtungen der Hansestadt Stralsund
gemeinnützige GmbH
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den
Wirtschaftsplan 2016 der Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft mbH
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den
Wirtschaftsplan 2016 der Liegenschaftsentwicklungsgesellschaft der Hansestadt
Stralsund mbH
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den
Wirtschaftsplan 2016 der Stralsunder Innovations- und Gründerzentrum GmbH
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den
Wirtschaftsplan 2016 der Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH
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den
Wirtschaftsplan 2016 der Ostseeflughafen Stralsund- Barth GmbH
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den
Wirtschaftsplan 2016 der Wirtschaftsfördergesellschaft Vorpommern
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den
Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Tourismuszentrale der Hansestadt
Stralsund
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den
Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Städtischer Zentralfriedhof der
Hansestadt Stralsund
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den
Wirtschaftsplan 2016 der Brunst-Weber-Stiftung, Stralsund
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die
Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2016 der Hansestadt Stralsund
Herr Meier geht in seinen Ausführungen als Vorsitzender des Finanz- und Vergabeausschusses auf die Anstrengungen zur Erstellung des Haushaltes ein und dankt an dieser Stelle der Verwaltung, besonders der Leiterin des Kämmereiamtes, Frau Steinfurt und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die geleistete Arbeit.
Der Finanzrahmen der Hansestadt ist eng bemessen, so dass auch im kommenden Jahr Steuermaßnahmen greifen müssen. Wenn diese Maßnahmen nicht vollzogen werden, würde die Stadt im Rahmen des Finanzausgleichs noch weniger finanzielle Mittel erhalten. Herr Meier wirbt um eine Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2016.
Es folgen Redebeiträge von den Bürgerschaftsmitgliedern Herrn Dr. Zabel, Herrn Haack,
Herrn van Slooten, Herrn Suhr, Herrn Quintana Schmidt und Herrn Laack.
Herr Dr. Zabel stellt während seiner Ausführungen im Namen der CDU/FDP-Fraktion folgenden Änderungsantrag und begründet diesen.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Die Vorlage B0051/2015 wird wie folgt geändert:
1.
In Band I wird in der Haushaltssatzung der Hansestadt Stralsund für das Haushaltsjahr 2016
a) in § 5 Nr. 1 b Grundsteuer B die Zahl 550 durch die Zahl 545 ersetzt,
b) in § 5 Nr. 2 Gewerbesteuer die Zahl 450 durch die Zahl 445 ersetzt.
2.
Bei Produkt 61.1.01, Sachkonto 40210000 wird der Ansatz für den Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer für das Jahr 2016 von 14.191.600 EUR auf 14.432.000 EUR geändert.
3.
In Band I wird die Maßnahme 15-1050-0001 ersatzlos gestrichen.
Abstimmung:
2015-VI-10-0320
Mehrheitlich beschlossen
Herr Haack stellt folgenden Änderungsantrag der Fraktion BfS
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Die Vorlage B 0051/2015 wird wie folgt geändert:
Im Band I der Haushaltssatzung wird der Beginn der Bauausführung der Maßnahme
15-7091-0001, Neubau Stadion Kupfermühle, auf die Jahre 2017 und 2018 vorgezogen.
Abstimmung:
Mehrheitlich abgelehnt
Der Präsident stellt die Vorlage B 0051/2015 einschließlich des Beschlusses 2015-VI-10-0320 zur Abstimmung:
29 Zustimmungen 4 Gegenstimmen 2 Stimmenthaltungen