Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt einschließlich des

Beschlusses 2015-VI-10-0320:

 

 

-          die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2016 des städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Stralsund – Altstadtinsel

-          die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2016 des städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Stralsund – Grünhufe

-          die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2016 des städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Stralsund – Knieper West

-          die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2016 des städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Stralsund – Kleiner Wiesenweg

 

-         den Wirtschaftsplan 2016 der SWS Stadtwerke Stralsund GmbH

-         den Wirtschaftsplan 2016 der Stralsunder Werkstätten gemeinnützige GmbH 

-         den Wirtschaftsplan 2016 der Wohlfahrtseinrichtungen der Hansestadt Stralsund gemeinnützige GmbH

-         den Wirtschaftsplan 2016 der Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft mbH

-         den Wirtschaftsplan 2016 der Liegenschaftsentwicklungsgesellschaft der Hansestadt Stralsund mbH 

-         den Wirtschaftsplan 2016 der Stralsunder Innovations- und Gründerzentrum GmbH

-         den Wirtschaftsplan 2016 der Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH

-         den Wirtschaftsplan 2016 der Ostseeflughafen Stralsund- Barth GmbH

-         den Wirtschaftsplan 2016 der Wirtschaftsfördergesellschaft Vorpommern 

-         den Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Tourismuszentrale der Hansestadt Stralsund

-         den Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Städtischer Zentralfriedhof der Hansestadt Stralsund

-         den Wirtschaftsplan 2016 der Brunst-Weber-Stiftung, Stralsund

 

-          die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2016 der Hansestadt Stralsund

 

 


Herr Meier geht in seinen Ausführungen als Vorsitzender des Finanz- und Vergabeausschusses auf die Anstrengungen zur Erstellung des Haushaltes ein und dankt an dieser Stelle der Verwaltung, besonders der Leiterin des Kämmereiamtes, Frau Steinfurt und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die geleistete Arbeit.

Der Finanzrahmen der Hansestadt ist eng bemessen, so dass auch im kommenden Jahr Steuermaßnahmen greifen müssen. Wenn diese Maßnahmen nicht vollzogen werden, würde die Stadt im Rahmen des Finanzausgleichs noch weniger finanzielle Mittel erhalten. Herr Meier wirbt um eine Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2016.

 

 

Es folgen Redebeiträge von den Bürgerschaftsmitgliedern Herrn Dr. Zabel, Herrn Haack,

Herrn van Slooten, Herrn Suhr, Herrn Quintana Schmidt und Herrn Laack.

   

 

Herr Dr. Zabel stellt während seiner Ausführungen im Namen der CDU/FDP-Fraktion folgenden Änderungsantrag und begründet diesen.

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Die Vorlage B0051/2015 wird wie folgt geändert:

 

1.        

In Band I wird in der Haushaltssatzung der Hansestadt Stralsund für das Haushaltsjahr 2016

a) in § 5 Nr. 1 b Grundsteuer B die Zahl 550 durch die Zahl 545 ersetzt,

b) in § 5 Nr. 2 Gewerbesteuer die Zahl 450 durch die Zahl 445 ersetzt.

2.        

Bei Produkt 61.1.01, Sachkonto 40210000 wird der Ansatz für den Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer für das Jahr 2016 von 14.191.600 EUR auf 14.432.000 EUR geändert.

3.        

In Band I wird die Maßnahme 15-1050-0001 ersatzlos gestrichen.

 

Abstimmung:

 

2015-VI-10-0320

 

Mehrheitlich beschlossen

 

 

Herr Haack stellt folgenden Änderungsantrag der Fraktion BfS

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Die Vorlage B 0051/2015 wird wie folgt geändert:

 

Im Band I  der Haushaltssatzung wird der Beginn der Bauausführung der Maßnahme

15-7091-0001, Neubau Stadion Kupfermühle, auf die Jahre 2017 und 2018 vorgezogen.

 

 

Abstimmung:

 

Mehrheitlich abgelehnt

 

 

Der Präsident stellt die Vorlage B 0051/2015 einschließlich des Beschlusses 2015-VI-10-0320 zur Abstimmung:

    


29 Zustimmungen      4 Gegenstimmen       2 Stimmenthaltungen