Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Frau Steinfurt erläutert die Hintergründe der Notwendigkeit dieses Nachtragshaushaltes. Sie geht ausführlich auf die Maßnahme „Maritimes Industrie- und Gewerbegebiet Franzenshöhe“ ein.

Der Forderung der Rechtsaufsichtsbehörde, einen 10%-igen Eigenanteil in Höhe von 530 T€ selbst zu erwirtschaften wird nachgekommen.

 

Herr Fürst teilt auf Nachfrage von Herrn van Slooten mit, dass Ablagerungen aus der produktiven Zeit der Volkswerft bekannt waren. Die Baugrunduntersuchungen sind in Tiefen zwischen 5 und 8 Metern durchgeführt worden. Es gab keine besonderen Auffälligkeiten. Die Fläche wurde umfassend überprüft. Weiter sind Schürfungen in Form von Gräben durchgeführt worden.

Erst in der Umsetzung der Baumaßnahme sind Funde in Form von Wellaspestplatten, Mineralkohlenwasserstoffe und andere Verunreinigungen entdeckt worden, die die Entsorgungswege weiter und kostenintensiver gemacht haben.

Die jetzigen Kosten belaufen sich auf 100€ pro Tonne. Geplant waren zwischen 20 und 30 € pro Tonne. Bisher sind 21.000 Tonnen entsorgt worden. Die gleiche Menge steht noch aus.

Die Fläche ist für den Verkauf von der LEG an die Firma Teufelberger vorbereitet. Die Frist für die beantragten Fördermittel läuft am 31.12.2015 aus. Daher wird mit einer notariellen Beurkundung noch in diesem Jahr gerechnet.

 

Weiter führt Herr Fürst auf weitere Nachfrage aus, dass die Probebohrungen ordentlich durchgeführt wurden. Verantwortlich ist der Auftraggeber, in diesem Fall die Hansestadt Stralsund.

Es ist eine gewerbliche Förderung in Höhe von 30 % durch die Firma Teufelberger beantragt worden, die sich auf den Bau der Hallen und nicht auf den Erwerb des Grundstücks bezieht.

 

Herr R. Kuhn ist der Meinung, dass Aspest nicht flächendeckend verkippt wurde. Er fragt nach, ob der Austausch vorsorglich geschieht.

Dazu erläutert Herr Fürst die Bodenabtragungen und die spätere Verdichtung. Frau Fischbeck ergänzt, dass der Arbeitsschutz der Vor-Ort befindlichen Mitarbeiter im Vordergrund steht.

 

Herr Fürst teilt mit, dass im Vertrag eine Rückfallklausel enthalten ist. Sollte die Firma Teufelberger nicht innerhalb der nächsten 3 Jahre bauen, fällt das Grundstück an die LEG zurück.

 

Zu den Fragen von Herrn Kinder erläutert Herr Fürst, dass von einer 90%-igen Förderung ausgegangen wurde. Ein Änderungsantrag mit den erhöhten Entsorgungskosten ist im Ministerium gestellt worden.

Er erläutert die 3 im Vertrag enthaltenen Klauseln bezüglich der Gewerbesteuer.

Für ein angrenzendes Grundstück wurde für die Firma Teufelberger ein Vorkaufsrecht eingeräumt.

 

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft die Vorlage B 0059/2015 gemäß Beschlussempfehlung zu beschließen.


Abstimmung: 6 Zustimmungen 0 Gegenstimmen 3 Stimmenthaltungen