Sitzung: 24.11.2015 Ausschuss für Familie, Sicherheit und Gleichstellung (beendet)
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 9
Vorlage: B 0051/2015
Frau Steinfurt stellt Frau Jurk als neue Abteilungsleiterin für Haushalts- und Finanzplanung und als stellvertretende Amtsleiterin vor.
Frau Steinfurt informiert zur geschlossenen Konsolidierungsvereinbarung aus dem Jahr 2014. Die daraus resultierenden Maßnahmen sowie die Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept sind in den Haushaltsentwurf 2016 ff eingeflossen.
Alle Hinweise aus dem Orientierungserlass des Innenministeriums bis 2019 sind ebenfalls berücksichtigt worden.
Sie teilt weiter mit, dass die haushaltsrechtlichen Auswirkungen des maritimen Industrie- und Gewerbegebietes im Vorbericht im Punkt 3.8 separat erläutert wurden.
Der Ergebnishaushalt 2016 weist unter Einbeziehung des o.g. Vorhabens und unter Berücksichtigung einer Entnahme aus der Kapitalrücklage ein Ergebnis von – 250T€ aus. Im Finanzhaushalt ist ein negatives Saldo von 1,6 Mio. € zu verzeichnen. Zuzüglich des Tilgungsbetrages ergibt sich ein Gesamtsaldo von 5,4 Mio. €.
Zur Maßnahme „Ausbau Maritimes Industrie- und Gewerbegebiet Franzenshöhe“ informiert Frau Steinfurt, dass eine Abstimmung mit der Rechtsaufsicht hinsichtlich der Konsolidierungsvereinbarung stattgefunden hat. Der Anteil in Höhe der Vorfinanzierung wird nicht weiter berücksichtigt.
Die Erreichung der Teilziele aus der Konsolidierungsvereinbarung soll somit gesichert werden.
Es ergibt sich ein Fehlbetrag im Finanzhaushalt von 3,2 Mio. €.
Frau Steinfurt macht deutlich, dass im Haushaltsjahr 2016 somit mit Bewirtschaftungsverfügungen in einer Höhe von ca. 1,1 Mio. € gearbeitet werden muss, um den Fehlbetrag zu verringern und das Konsolidierungsziel zu erreichen.
Es ist ein Investitionsvolumen von 19,4 Mio. € ohne die Aufnahme von neuen Krediten geplant. Die Verschuldung wird damit sinken.
Verpflichtungsermächtigungen sind in Höhe von 11,1 Mio. € geplant.
In den Haushaltserlassen gab es Hinweise, die Gewerbesteuer- und Grundsteuerhebesätze anzupassen. Die Grundsteuer B wurde letztmalig im Jahr 2011 erhöht und eine Anpassung der Gewerbesteuer erfolgte im Jahr 2008.
Derzeit besteht ein Ungleichgewicht zwischen den bestehenden und den gewichteten Hebesätzen, die auch im Vorbericht erläutert werden. Die Berechnung der Steuerkraft erfolgt nach den gewichteten Hebesätzen und eine Anpassung ist daher zwingend notwendig.
Die Steuermesszahl fließt ebenfalls in die Kreisumlage, die im Jahr 2016 auf 46,48 % sinkt, ein.
Frau Steinfurt mach deutlich, dass die freiwilligen Aufgaben trotz der Kritik der Rechtsaufsichtsbehörde wie in den vergangenen Jahren beibehalten wurden.
Es werden weiterhin diverse Zuschüsse an Vereine, Verbände, Träger der Wohlfahrtpflege und Beiräte gezahlt.
Weiter teilt Frau Steinfurt mit, dass auch die Bereiche der Gleichstellung, der Ordnung und der Sicherheit im Haushalt keine großen Veränderungen erfahren haben. Es sind investive Zahlungen für die Ersatzbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen geplant.
Bei der Förderung von Kindern in Einrichtungen als Anteil der Wohnsitzgemeinde sind bereits in den vergangenen Jahren stetig Erhöhungen zu verzeichnen gewesen. Auch im Jahr 2016 musste die Planung angepasst werden. Die Träger verhandeln jedes Jahr neu. Es sind Kapazitätserhöhungen vollzogen worden und eine 24-Stunden Kita eröffnet worden, die es auch auszustatten gilt.
Die Beschlussfassung der Vorlage ist für den 10.12.2015 geplant.
Auf die Frage von Frau Friesenhahn, ob die Einsparungen in Höhe von 1,1 Mio. € im Jahr 2016 auch eine freiwillige Leitung betreffen könnte, teilt Frau Steinfurt mit, dass noch keine Maßnahmen festgelegt sind.
Weiter informiert sie, dass die Feuerwehr eine pflichtige Aufgabe ist und dass diese die Ausgaben stets sehr gut unterlegt.
Herr Kremser macht weiter deutlich, dass eine Berufsfeuerwehr erst ab 100T Einwohner zur Pflicht wird, aber als Weltkulturerbestadt muss sich die Stadt einfach absichern.
Auf eine weitere Frage von Frau Friesenhahn führt Frau Gutsmuths aus, dass die Kita-Kosten teilweise von Land und Kreis getragen werden. Die Verteilung wird jährlich im Jugendhilfeausschuss mitgeteilt. Die Wohnsitzgemeinde und die Eltern müssen 50% der Kosten tragen. Die Mittel, die von Land und Kreis dazugegeben werden, werden nicht an die tatsächlichen Kosten angepasst.
Frau Dr. Carstensen fragt nach, was in den 11 Mio. € Verpflichtungsermächtigungen enthalten ist. Dazu führt Frau Steinfurt aus, dass es sich hier um investive Auszahlungen handelt. Mit der Höhe wird gewährleistet, dass im Jahr 2016 schon Aufträge für das Jahr 2017 erteilt werden können, um Maßnahmen nicht unterbrechen zu müssen.
In diesem Jahr sind auch die Eigenanteile der Städtebaufördermittel mit hinterlegt. Im Punkt 3.1. findet sich eine genaue Aufschlüsselung.
Auf weitere Nachfrage informiert Frau Steinfurt, dass bei der Grundsteuer 660T € und bei der Gewebesteuer 1Mio. € Mehreinnahmen in diesem Jahr erwartet werden.
Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft die Vorlage B 0051/2015 gemäß Beschlussempfehlung zu beschließen.
Abstimmung: 0 Zustimmungen 0 Gegenstimmen 9 Stimmenthaltungen
Damit ist die Vorlage abgelehnt.