Frau Steinfurt stellt Frau Jurk als neue Abteilungsleiterin für Haushalts- und Finanzplanung und als stellvertretende Amtsleiterin vor.
Sie informiert, dass Band 1 der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanentwurf 2016 bereits verteilt sind. Die Bände 2-4 folgen bis zum 13.11.2015.
Frau Steinfurt informiert zur geschlossenen Konsolidierungsvereinbarung aus dem Jahr 2014. Die daraus resultierenden Maßnahmen sowie die Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept sind in den Haushaltsentwurf 2016 ff eingeflossen.
Sie teilt weiter mit, dass die haushaltsrechtlichen Auswirkungen des maritimen Industrie- und Gewerbegebietes im Vorbericht im Punkt 3.8 separat erläutert wurden.
Frau Steinfurt macht weiter umfassende Auswirkungen zum Ergebnishaushalt sowie zum Investitionsvolumen und stellt klar, dass keine Neuverschuldung geplant sei.
Zur Verschuldung informiert Frau Steinfurt, dass im Jahr 2008 rund 119,7 Mio. € ausgewiesen wurden und im Jahr 2016 nun 90,9 Mio. € veranschlagt sind.
Verpflichtungsermächtigungen für bereits begonnene Aufgaben belaufen sich auf 11,1 Mio. €.
Sie macht deutlich, dass trotz kritischer Worte der Rechtsaufsichtsbehörde die freiwilligen Leistungen weiter auf dem hohem Niveau der Vorjahre geplant wurden. Es bleiben alle kulturellen Einrichtungen erhalten und die Investitionen werden ohne Neuverschuldungen durchgeführt.
Es gibt einen Fehlbetrag in Höhe von 5.390,2 T€, in dem auch die Maßnahme „Ausbau Maritimes Industrie- und Gewerbegebiet Franzenshöhe“ enthalten ist und Frau Steinfurt erläutert die Gründe ausführlich. Eine Abstimmung mit der Rechtsaufsicht hinsichtlich der Konsolidierungsvereinbarung ist erfolgt. Der Anteil in Höhe der Vorfinanzierung wird nicht weiter berücksichtigt.
Die Erreichung der Teilziele aus der Konsolidierungsvereinbarung soll gesichert werden. Daher appelliert Frau Steinfurt auch zur Beschlussfassung der überarbeiteten Musikschulgebührensatzung und zur überarbeiteten Entgeltordnung Stadtbibliothek.
In den Haushaltserlassen gab es Hinweise, die Gewerbesteuer- und Grundsteuerhebesätze anzupassen. Die Grundsteuer B wurde letztmalig im Jahr 2011 erhöht und eine Anpassung der Gewerbesteuer erfolgte im Jahr 2008.
Derzeit besteht ein Ungleichgewicht zwischen den bestehenden und den gewichteten Hebesätzen, die auch im Vorbericht erläutert wird. Die Berechnung der Steuerkraft erfolgt nach den gewichteten Hebesätzen und eine Anpassung ist daher zwingend notwendig.
Die Steuermesszahl fließt ebenfalls in die Kreisumlage, die im Jahr 2016 auf 46,48 % sinkt, ein.
Auf die Nachfrage von Herr van Slooten bezüglich der Musikschulgebührensatzung und der Entgeltordnung Stadtbibliothek führt Frau Steinfurt aus, dass in der 5. und 6. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes diese Maßnahmen bereits beschlossen wurden. Eine Umsetzung ist ab dem Haushaltplan 2015 aufgenommen worden.
Die Teilhaushalte werden wie folgt den Mitgliedern des Ausschusses zugeordnet:
Teilhaushalt 01 Verwaltungssteuerung - Herr Meier
Teilhaushalt 02 Hauptamt - Herr Meier
Teilhaushalt 06 Wirtschaftsförderung - Herr Mayer
Teilhaushalt 07 Soziale Hilfen - Herr van Slooten
Teilhaushalt 08 Kinder-und Jugendförderung - Herr Hölbing
Teilhaushalt 09 Kulturelle Einrichtungen - Herr Hölbing
Teilhaushalt 10 Schulverwaltung und Sport - Herr Kuhn
Teilhaushalt 11 Liegenschaften - Herr Pieper
Teilhaushalt 12 Kämmereiamt - Herr Pieper
Teilhaushalt 13 Ordnungsamt - Herr Kinder
Teilhaushalt 14 Planung, Denkmalpflege - Herr Quintana Schmidt
und Bauaufsicht
Teilhaushalt 15 Straßen- und Stadtgrün - Herr Kinder
Teilhaushalt 16 Zentrales Gebäudemanagement - Frau Lewing
Teilhaushalt 90 Zentrale Finanzdienstleistungen - Herr Mayer
Stellenplan - Herr Meier
Die Vorlage wird zur Sitzung am 08.12.2015 erneut auf die Tagesordnung gesetzt.