Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

Hat sich die Hansestadt mit Projekten, die in das o. g. Sanierungsprogramm fallen, um Fördermittel beim Bundesbauministerium beworben oder wird sie das noch tun?

 

Wenn ja, mit welchen Vorhaben und wenn nein, warum nicht?

 

Herr Tuttlies antwortet wie folgt:

 

Wie in der  letzten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Hochschule, Kultur und Sport angekündigt, hat die Hansestadt Stralsund mit Schreiben vom 26.10.2015 gegenüber dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern angezeigt , dass die Hansestadt Stralsund einen Antrag auf Förderung für die "Sport- und Trainingsanlage an der Kupfermühle" in Stralsund für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ stellen wird.

Diese Anzeige ist eine Voraussetzung für die Antragstellung beim Bund.

Weitere Kriterien sind: die städtebauliche Einbindung, die besondere bzw. überregionale Wahrnehmbarkeit, ein begründeter Beitrag zur sozialen Integration im Quartier / in der Kommune, ein erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen, die Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit, die langfristige Nutzbarkeit, eine überdurchschnittliche fachliche Qualität  insbesondere hinsichtlich sozialer Integration und/oder Klimaschutz und das Innovationspotential.

Aus Sicht der Stadt sind ausschließlich beim Projekt Kupfermühle alle diese Voraussetzungen erfüllt. Aufgrund der Haushaltslage wird ein Antrag auf 90-prozentige Förderung gestellt. Dieser wird form- und fristgerecht dem Bundesministerium zugesandt.

 

Auf eine Aussprache wird seitens des Einreichers verzichtet.