Anfrage:
1. Wie ist der
Stand der Verhandlungen mit dem Betreiber des HanseDoms bezüglich einer
Neuverhandlung, bzw. Verlängerung des Vertrages?
2. Welche Konzepte und
Varianten wurden durch die Verwaltung in Bezug auf eine Alternative zur
Verlängerung der Nutzungsverträge mit dem HanseDom geprüft?
3. Welche Vor- und Nachteile
(hinsichtlich Nutzerfreundlichkeit, Kosten etc.) sieht die Verwaltung bei den
unterschiedlichen Varianten?
Herr Tuttlies antwortet wie folgt:
Zu 1.
Es gab verschiedene Gesprächsrunden mit verschiedenen
Personenkreisen, die teilweise durch Herrn Albrecht als Amtsleiter, Herrn
Grieser als Abteilungsleiter bzw. durch Herrn Tuttlies geführt wurden. Die
Letzte fand am 29.09. dieses Jahres
unter Leitung von Herrn Albrecht und im Beisein von Herrn Sikorra, Vertreter
des Eigentümers und Geschäftsführer der Hansedom GmbH, Herrn Höft als Generalmanager
und Herrn Tuttlies statt.
In diesem Gespräch bekräftigte Herr Sikorra den Wunsch
nach einer weiteren, langfristigen und fairen Zusammenarbeit. Den Vertretern
des Hansedoms wurden nochmals in aller Deutlichkeit die Beschlüsse der
Bürgerschaft erläutert, inklusive dem Konsolidierungsziel der Hansestadt
Stralsund. Gleichzeitig wurden die Betreiber über die Berechnungen in Kenntnis
gesetzt.
Der Hansedom benannte gegenüber der Hansestadt die
operativen Kosten für beide Objekte, ohne diese mit konkreten Fakten zu
belegen. Eine Zuarbeit wurde zugesagt. Bis zum heutigen Tag ist diese nicht
erfolgt.
Deutlich wird hier, wie auch in der Vergangenheit,
dass sich die Gespräche als äußerst schwierig erweisen und der Eindruck
entsteht, dass von Seiten des Hansedoms der Zeitfaktor (Vertragsende Juni 2017)
keine besondere Relevanz hat.
Zu 2.
Mit Erteilung des Auftrages durch die Bürgerschaft ist
durch das Zentrale Gebäudemanagement eine Bestandaufnahme des Sportbades
veranlasst worden. Da bei der Inaugenscheinnahme mehre Mängel unterschiedlicher
Art und Güte festgestellt wurden, wurde entschieden, unabhängige Fachleute mit
der Begutachtung des Zustandes der Einrichtung und seiner technischen
Ausstattung zu beauftragen. Dieses Gutachten listet zahlreiche Mängel und
Versäumnisse auf, bescheinigte jedoch auch, dass es zu keinem Totalausfall in
den nächsten Jahren kommen wird.
In einem zweiten Schritt wurde die Firma Bauconcept
mit einer Machbarkeitsstudie für die Realisierung eines Sportbades in Stralsund
beauftragt. Bestandteile dieser Studie sind eine Konkurrenzanalyse, eine mögliche Einordnung am Standort
Kupfermühle, drei Varianten eines Sportbades jeweils mit Baukosten- und
Betriebskostenschätzungen, ein bautechnischer Erläuterungsbericht sowie ein
Energiekonzept bzw. die Beleuchtung der Potentiale erneuerbarer Energien. Die
drei Varianten sind ein reines 25-Meter-Wettkampfschwimmbecken als
Minivariante, ein 25-Meter-Wettkampfschwimmbecken und ein Lernschwimmbecken als Medivariante
sowie eine 50-Meter-Wettkampfschwimmanlage mit beweglicher Startrampe und Lernschwimmbecken
als Maximalvariante.
Dieses Konzept wurde teilweise in einer der zitierten
Ausschusssitzungen vorgestellt.
Selbstverständlich wurden auch mehrere Sportbäder,
Alt- wie Neubauten, in kommunaler wie auch in privater Trägerschaft angesehen
und Fachgespräche mit den Betreibern geführt. Das letzte dieser Gespräche war
ein Informationsaustausch in Schwerin zu
der neuen Schwimmhalle auf dem Großen Dreesch.
Zu 3.
Grundsätzlich ist absehbar, dass mit dem derzeitigen
Zuschuss an den Hansedom wahrscheinlich auch das entstehende Defizit für die
Betreibung einer eigenen Halle – egal welchen Modells – ausgeglichen werden
könnte.
Wahrscheinlich deshalb, weil eine realistische
Darstellung von eventuellen Fördermitteln zum Neubau einer Halle zum jetzigen
Zeitpunkt nicht möglich ist. Bei einem Finanzierungsmodell wie Schwerin wäre es
realisierbar.
Beim Neubau könnten explizit besondere Vorgaben der
Schwimmvereine oder weiterer Nutzergruppen beachtet werden und somit die
Nutzerfreundlichkeit erhöht werden. Ebenso können bewusst eingesetzte
Energieträger oder Technik Einfluss auf die Kosten haben.
Eine nicht unerhebliche Komponente soll an dieser
Stelle ebenfalls nicht verschwiegen werden. Der Hansedom hat angedeutet, dass
bei Neubau einer Schwimmhalle eine Weiterbetreibung des Sportbades – nicht des
Spaßbades - nicht mehr gewährleistet werden kann.
Damit müssen die Kapazitäten auch im neuen Standort
vorgehalten werden ohne in Konkurrenz zum Spaßbad zu treten.
Bei der Kostenprognose ist ebenfalls von Bedeutung, wie
die künftige Preisstruktur für die einzelnen Nutzergruppen ausfallen.
Ein kurzes Beispiel: Bisher wurden Vereinen Bahnen
zugewiesen für das Erlernen des Schwimmens. Dafür haben die Vereine
subventionierte normale Entgelte in Rechnung gestellt bekommen. Gleichzeitig
haben sie jedoch mit dem Angebot hohe Einnahmen erzielt und diese
selbstverständlich auch zur Deckung ihrer Vereinsaufgaben eingesetzt. In allen
besichtigten Einrichtungen wurden diese und andere Kurse, z.B. Reha-Schwimmen,
Aqua-Jogging etc. durch den Betreiber selbst erbracht und zur Kostendeckung
eingesetzt. Derzeit beträgt der Kostendeckungsgrad aus dem öffentlichen Baden
und des Vereinsschwimmen knapp 20 %.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass das Mietmodell mit
dem Hansedom zu fairen und angemessenen
Entgelten jedoch aus Sicht des ZGM zu empfehlen ist. Die Schwimmhalle wird
funktionsfähig als Gesamtpaket übernommen – sozusagen all inclusiv. Alle Kosten
stehen fest.
Sollte es jedoch zu keiner Einigung kommen,
favorisiert das ZGM derzeit das Modell mit einem
25-Meter-Wettkampf-Schwimmbecken und einem Lernschwimmbecken oder das
Schweriner Modell aus einem 25 Meter-Wettkampf-Schwimmbecken und einem
zusätzlichen 25-Meter-Schwimmbecken bestehend aus vier Bahnen und teilweise
angehobenen Bodenniveau.
Frau Kindler fragt nach, ob es einen Zeitplan gibt.
Dazu teilt Herr Tuttlies mit, dass der Hansedom weiter dazu aufgefordert werden
soll, alle abgeforderten Zahlen offen zu legen. Auf eine weitere Nachfrage
erläutert er, dass der Vertrag weiterlaufen könnte, neue Verhandlungen für eine
befristete Zeit geführt werden könnten oder das Schwimmen in dieser Zeit
entfällt, wenn keine Einigung erfolgen würde.
Herr Paul stellt die beantragte Aussprache zur
Abstimmung
Mehrheitlich abgelehnt