Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:


1.​ Wie ist der Stand der Verhandlungen mit dem Betreiber des HanseDoms bezüglich einer Neuverhandlung, bzw. Verlängerung des Vertrages?

2.​ Welche Konzepte und Varianten wurden durch die Verwaltung in Bezug auf eine Alternative zur Verlängerung der Nutzungsverträge mit dem HanseDom geprüft?

3. Welche Vor- und Nachteile (hinsichtlich Nutzerfreundlichkeit, Kosten etc.) sieht die Verwaltung bei den unterschiedlichen Varianten?

 

 

Herr Tuttlies antwortet wie folgt:

 

Zu 1.

Es gab verschiedene Gesprächsrunden mit verschiedenen Personenkreisen, die teilweise durch Herrn Albrecht als Amtsleiter, Herrn Grieser als Abteilungsleiter bzw. durch Herrn Tuttlies geführt wurden. Die Letzte fand am  29.09. dieses Jahres unter Leitung von Herrn Albrecht und im Beisein von Herrn Sikorra, Vertreter des Eigentümers und Geschäftsführer der Hansedom GmbH, Herrn Höft als Generalmanager und Herrn Tuttlies statt.

In diesem Gespräch bekräftigte Herr Sikorra den Wunsch nach einer weiteren, langfristigen und fairen Zusammenarbeit. Den Vertretern des Hansedoms wurden nochmals in aller Deutlichkeit die Beschlüsse der Bürgerschaft erläutert, inklusive dem Konsolidierungsziel der Hansestadt Stralsund. Gleichzeitig wurden die Betreiber über die Berechnungen in Kenntnis gesetzt.

Der Hansedom benannte gegenüber der Hansestadt die operativen Kosten für beide Objekte, ohne diese mit konkreten Fakten zu belegen. Eine Zuarbeit wurde zugesagt. Bis zum heutigen Tag ist diese nicht erfolgt.

Deutlich wird hier, wie auch in der Vergangenheit, dass sich die Gespräche als äußerst schwierig erweisen und der Eindruck entsteht, dass von Seiten des Hansedoms der Zeitfaktor (Vertragsende Juni 2017) keine besondere Relevanz hat.

 

Zu 2.

Mit Erteilung des Auftrages durch die Bürgerschaft ist durch das Zentrale Gebäudemanagement eine Bestandaufnahme des Sportbades veranlasst worden. Da bei der Inaugenscheinnahme mehre Mängel unterschiedlicher Art und Güte festgestellt wurden, wurde entschieden, unabhängige Fachleute mit der Begutachtung des Zustandes der Einrichtung und seiner technischen Ausstattung zu beauftragen. Dieses Gutachten listet zahlreiche Mängel und Versäumnisse auf, bescheinigte jedoch auch, dass es zu keinem Totalausfall in den nächsten Jahren kommen wird.

In einem zweiten Schritt wurde die Firma Bauconcept mit einer Machbarkeitsstudie für die Realisierung eines Sportbades in Stralsund beauftragt. Bestandteile dieser Studie sind eine Konkurrenzanalyse,  eine mögliche Einordnung am Standort Kupfermühle, drei Varianten eines Sportbades jeweils mit Baukosten- und Betriebskostenschätzungen, ein bautechnischer Erläuterungsbericht sowie ein Energiekonzept bzw. die Beleuchtung der Potentiale erneuerbarer Energien. Die drei Varianten sind ein reines 25-Meter-Wettkampfschwimmbecken als Minivariante, ein 25-Meter-Wettkampfschwimmbecken  und ein Lernschwimmbecken als Medivariante sowie eine 50-Meter-Wettkampfschwimmanlage mit beweglicher Startrampe und Lernschwimmbecken als Maximalvariante.

Dieses Konzept wurde teilweise in einer der zitierten Ausschusssitzungen  vorgestellt.

Selbstverständlich wurden auch mehrere Sportbäder, Alt- wie Neubauten, in kommunaler wie auch in privater Trägerschaft angesehen und Fachgespräche mit den Betreibern geführt. Das letzte dieser Gespräche war ein Informationsaustausch in Schwerin  zu der neuen Schwimmhalle auf dem Großen Dreesch.

 

Zu 3.

Grundsätzlich ist absehbar, dass mit dem derzeitigen Zuschuss an den Hansedom wahrscheinlich auch das entstehende Defizit für die Betreibung einer eigenen Halle – egal welchen Modells – ausgeglichen werden könnte.

Wahrscheinlich deshalb, weil eine realistische Darstellung von eventuellen Fördermitteln zum Neubau einer Halle zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist. Bei einem Finanzierungsmodell wie Schwerin wäre es realisierbar.

Beim Neubau könnten explizit besondere Vorgaben der Schwimmvereine oder weiterer Nutzergruppen beachtet werden und somit die Nutzerfreundlichkeit erhöht werden. Ebenso können bewusst eingesetzte Energieträger oder Technik Einfluss auf die Kosten haben.

Eine nicht unerhebliche Komponente soll an dieser Stelle ebenfalls nicht verschwiegen werden. Der Hansedom hat angedeutet, dass bei Neubau einer Schwimmhalle eine Weiterbetreibung des Sportbades – nicht des Spaßbades - nicht mehr gewährleistet werden kann.

Damit müssen die Kapazitäten auch im neuen Standort vorgehalten werden ohne in Konkurrenz zum Spaßbad zu treten.

Bei der Kostenprognose ist ebenfalls von Bedeutung, wie die künftige Preisstruktur für die einzelnen Nutzergruppen ausfallen.

Ein kurzes Beispiel: Bisher wurden Vereinen Bahnen zugewiesen für das Erlernen des Schwimmens. Dafür haben die Vereine subventionierte normale Entgelte in Rechnung gestellt bekommen. Gleichzeitig haben sie jedoch mit dem Angebot hohe Einnahmen erzielt und diese selbstverständlich auch zur Deckung ihrer Vereinsaufgaben eingesetzt. In allen besichtigten Einrichtungen wurden diese und andere Kurse, z.B. Reha-Schwimmen, Aqua-Jogging etc. durch den Betreiber selbst erbracht und zur Kostendeckung eingesetzt. Derzeit beträgt der Kostendeckungsgrad aus dem öffentlichen Baden und des Vereinsschwimmen knapp 20 %.

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass das Mietmodell mit dem Hansedom zu fairen  und angemessenen Entgelten jedoch aus Sicht des ZGM zu empfehlen ist. Die Schwimmhalle wird funktionsfähig als Gesamtpaket übernommen – sozusagen all inclusiv. Alle Kosten stehen fest.

Sollte es jedoch zu keiner Einigung kommen, favorisiert das ZGM derzeit das Modell mit einem 25-Meter-Wettkampf-Schwimmbecken und einem Lernschwimmbecken oder das Schweriner Modell aus einem 25 Meter-Wettkampf-Schwimmbecken und einem zusätzlichen 25-Meter-Schwimmbecken bestehend aus vier Bahnen und teilweise angehobenen Bodenniveau.

 

Frau Kindler fragt nach, ob es einen Zeitplan gibt. Dazu teilt Herr Tuttlies mit, dass der Hansedom weiter dazu aufgefordert werden soll, alle abgeforderten Zahlen offen zu legen. Auf eine weitere Nachfrage erläutert er, dass der Vertrag weiterlaufen könnte, neue Verhandlungen für eine befristete Zeit geführt werden könnten oder das Schwimmen in dieser Zeit entfällt, wenn keine Einigung erfolgen würde.

 

 

Herr Paul stellt die beantragte Aussprache zur Abstimmung

Mehrheitlich abgelehnt