Frau Harder, Amt 12 – Beteiligungsmanagement, gibt einen historischen Abriss über die Vorgänge, die zu der jetzt vorliegenden Zielvereinbarung führten.  In ihren Ausführungen beginnt sie mit dem Beschluss des „Letter of intent“ der Bürgerschaft im Oktober 2013, der eine ergebnisoffene Prüfung zum Ziel hatte. Sie erwähnt eine Zielvereinbarung, die die Finanzierung für die Jahre 2014 und 2015 regelte. Die vom Ministerium für Inneres und Sport M-V vorgegebenen Auflagen wurden durch die Stadt erfüllt, so dass die

kompletten FAG-Mittel im Wirtschaftsjahr 2014 an die Stadt ausgezahlt werden konnten. Sie geht davon aus, dass diese auch komplett für das Jahr 2015 ausgezahlt werden, da auch deren Auflagen termingemäß erfüllt wurden. Frau Dr. Süße bestätigt, dass bis heute von der Zahlung ausgegangen werden kann.

 

Frau Harder erinnert an den erfolgten Beschluss zum Eckwertepapier im März dieses Jahres, wonach die Hansestadt Stralsund unter aufgezeigten Prämissen den Oberbürgermeister ermächtigt, Verhandlungen zu führen. Sie verweist weiterhin darauf, dass durch die weiteren Träger, hier insbesondere Neubrandenburg, Neustrelitz unterschiedliche Beschlüsse gefasst wurden.

 

Daher wurde als Ergebnis einer Beratung im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V zwischen dem Staatssekretär und den Trägern im April 2015 durch das Land M-V eine neue Zielvereinbarung vorgelegt, die als Angebot des Landes bis zum 31.10.2015 durch die Trägervertretungen beschlossen werden sollen. Es ist festzustellen, dass die Hansestädte Greifswald und Stralsund bisher die größten finanziellen Parts getragen haben und nach dem Entwurf der neuen Zielvereinbarung dies auch künftig weiter tun sollen. Aus Sicht von Frau Harder muss es hier eine Neuverteilung geben. Probleme gibt es auch mit der Festsetzung der Theaterwerkstätten am Standort Neustrelitz, da hierzu die Bürgerschaft eine andere Beschlussfassung (Stichwort zentrale Lage) vornahm.

 

Frau Harder zeigt Abweichungen zum Eckwertepapier auf. Beispielsweise beansprucht das Land Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsanteile von 51 %. Es gelten die Bedingungen der Landeshaushaltsordnung. Es wird weiterhin gefordert, dass neben den direkten Zuschüssen auch alle indirekten Zuschüsse (zinslose Miete Theaterhäuser und Nebengelass) beibehalten werden. Laut Zielvereinbarung zahlt das Land M-V nur bis zu 1,9 Mio. Euro pro Jahr. Die etwaigen Differenzbeträge zu den Mehrkosten/Finanzierungslücken soll von den Trägern nach Zuschussanteilen aufgebracht werden. Bereits jetzt sichert sich das Land M-V Mitspracherechte bei der Wirtschaftsplanerstellung und seiner Durchführung. Es wird moniert, dass es vom Land M-V noch keine Finanzierungsvereinbarung für 2016 ff. und somit keine Planungssicherheit gibt.

 

Frau Harder weist darauf hin, dass bei Nichtunterzeichnung der Zielvereinbarungen 10 % weniger finanzielle Mittel vom Land bereitgestellt werden bzw. Zahlungen auf ein Mindestmaß reduziert werden.

 

Unter Abwägung wird seitens der Verwaltung sowie des Aufsichtsrates der Gesellschaft vorgeschlagen, der Zielvereinbarung zuzustimmen. Mit der vorgesehenen Zusammenführung der Theater- und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz (TOG) und der Theater Vorpommern GmbH (ggf. ab 01.01.2018) bliebe ein Mehrspartentheater für die Region erhalten, allerdings in einem größeren Rahmen. Zudem wäre die Mitfinanzierung des Landes ohne Abschläge gesichert.

 

Die vorliegende Zielvereinbarung gilt für 2016 und 2017.

 

Herr Werner fragt, ob der Marstall in Neustrelitz für die Beherbergung der Zentralwerkstätten technisch geeignet ist. Frau Dr. Süße, Abteilungsleiterin im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V, antwortet, dass nach Auffassung des Geschäftsführers der TOG der Standort geeignet ist.

 

Den Denkmalschutz betreffend erklärt Herr Löschner, Intendant Theater Vorpommern, dass es u. a. Probleme mit den Säulen und Decken gibt. Frau Dr. Süße erklärt, dass der Marstall von außen saniert werden musste (vorgesehen 7,2 Mio. €), da das Gebäude unter Denkmalschutz steht. Für den Standort spricht, dass der Marstall direkt neben dem Theater steht. Herr Löschner hat sich dafür eingesetzt, dass es eine Prüfung zu Standortwerkstätten im Norden geben wird, da Neustrelitz von Stralsund sehr weit entfernt ist.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Pieper nach Alternativen zu einer Zusammenlegung der Theater antwortet Frau Dr. Süße, dass es große finanzielle Schwierigkeiten geben würde, wenn der jetzige Status beibehalten würde. Frau Dr. Süße betont, dass sie das Land M-V und die jeweiligen Träger als Partner und nicht als Gegner sieht. Die Lasten können geteilt werden.

 

Herr Pieper und Frau Bartel äußern ihre Bedenken. Frau Bartel ist irritiert, dass das Land

M-V Mehrheitsgesellschafter (mit Mindestanteilen von 51 %) werden soll. Sie wünscht sich, dass das Land die Träger als Partner auf Augenhöhe betrachtet. Frau Süße entgegnet, dass es schwierig ist, den Interessen aller sechs Träger gerecht zu werden.

 

Herr Philippen und Herr Lewing legen ihre Standpunkte dar. Aus ihrer Sicht hat die Hansestadt Stralsund bisher viel in das Theater investiert. Die Bürgerschaft hat große Anstrengungen für den Erhalt des Theaters unternommen. Sie sehen auch das Land M-V in der Verantwortung.

 

In der weiteren Diskussion zwischen Frau Kraska-Röll und Frau Dr. Süße kommt zur Sprache, wie sich das Verhältnis des finanziellen Einbringens der Träger und der Bespielung der Theater darstellt. Herr Löschner erklärt, dass schon jetzt die Verteilung der Vorstellungen zwischen Greifswald und Stralsund ungleich ist, obwohl gleiche Anteile gezahlt werden. Hier spielen auch anderen Faktoren eine Rolle.

 

Nach Auffassung von Herrn Hofmann sind das Land M-V und die Hansestadt Stralsund keine Partner auf Augenhöhe. Vorgegebene Termine vom Land sind zu kurzfristig. Folgt die Stadt der Meinung des Landes nicht, bleiben finanzielle Mittel aus. Nach Meinung von Herrn Hofmann hat die Bürgerschaft kein tatsächliches Mitbestimmungsrecht.

 

Auf die 51 % Landesanteil angesprochen, erklärt Frau Dr. Süße, dass sich dies aus gesetzlichen Vorschriften ergibt.

 

In der folgenden Diskussion, an der sich Herr Werner, Frau Dr. Stahlberg und Frau Dr. Süße beteiligen, geht es um das Personal. So werden z. B. der geplante Stellenabbau, der Flächentarif, die Arbeitszeit, die Wegefähigkeit angesprochen. Frau Dr. Süße spricht sich für die Schaffung vernünftiger Übergänge mit den Tarifpartnern aus. Sie berichtet in diesem Zusammenhang von ihren Erfahrungen bei der Fusion der Theater Schwerin und Parchim.

 

Frau Dr. Süße erläutert, dass mit der Unterzeichnung der Zielvereinbarung das Einverständnis der Stadt vorliegt, in Verhandlungen mit dem Land einzusteigen.

 

Im weiteren Verlauf der Beratung geht es um Finanzierungslücken. Frau Dr. Süße ist klar, dass hier große Anstrengungen unternommen werden müssen. Sie meint, dass hier in groben Zügen über die Gestaltung eines künftigen Wirtschaftsplanes diskutiert wird. Nachdem auch die Frage nach den künftigen Transportkosten aufgeworfen wird, erklärt Frau Dr. Süße, dass es bei der Zielvereinbarung nur darum geht zu entscheiden, ob man den Weg mit dem Land M-V gemeinsam weitergehen will.

 

Auf die Frage von Frau Bartel, warum kein externer Moderator zugelassen wurde, antwortet Frau Dr. Süße, dass der Minister dies nicht für erforderlich hält.

 

Zu weiter aufgeführten finanziellen Problemen legt Frau Dr. Süße dar, dass Umstrukturierungshilfen und Liquiditätshilfen vom Land gezahlt werden können.

 

Von Herrn Pieper nach dem Zeitrahmen befragt,  verdeutlicht Frau Dr. Süße, dass der Prozess Zeit braucht. Sie verweist auf die beteiligten Arbeitsgruppen. Nach ihrer Einschätzung aus heutiger Sicht wird bis zur Landtagswahl M-V 2016 noch kein Gesellschaftsvertrag vorliegen.

 

Vor der Abstimmung zur Vorlage weist Herr Philippen darauf hin, dass in der Fraktion Bürger für Stralsund noch Beratungsbedarf besteht und sich die Mitglieder der Fraktion demzufolge enthalten werden.

 

Der Ausschuss empfehlt der Bürgerschaft die Vorlage B 0043/2015 gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.


Abstimmung:   1 Zustimmung   2 Gegenstimmen   6 Stimmenthaltungen

 

Damit ist die Vorlage B 0043/2015 durch den Ausschuss abgelehnt, und somit ergeht keine Empfehlung an die Bürgerschaft, die Vorlage gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.