Herr Hundt erklärt, dass für die Kalkulation alle Kosten berücksichtigt wurden, die in den letzten Jahren entstanden sind. Aufgrund der Bildung eines Mittelwertes und der Hochrechnung auf die Jahre 2016 und 2017 ergibt sich die neue Kostenkalkulation. Zu berücksichtigen ist dabei die Über- und Unterdeckungsrechnung.

Die Kosten wurden durch die Frontmeter innerhalb der geschlossenen Ortslage geteilt, wodurch der Gebührensatz entsteht.

 

Herr Kuhn erfragt, welche Positionen die Kalkulation beinhaltet.

Herr Hundt informiert, dass darin die Personalkosten, die Kosten für die Ausrüstung, der Materialverbrauch etc. enthalten sind. Außerdem sind die Frontmeter innerhalb der geschlossenen Ortslage zu berücksichtigen. Kosten, die außerhalb der geschlossenen Ortslage liegen, trägt die Stadt. Insgesamt übernimmt die Stadt 25 % der Kosten im Sinne des Allgemeininteresses, z.B. für Verkehrsinseln.

 

Herr Kuhn fragt erneut, ob es denn eine Darstellung der beinhalteten Kosten gibt. Herr Bogusch verweist auf Punkt 2.1.1 (Kostenermittlung) der Anlage.

 

Herr Pieper fragt, wieso es in den Gesamteinnahmen zwischen 2013 und 2014 eine Differenz gab (Punkt 1.3 der Anlage).

Herr Hundt erklärt, dass dies eventuell an einem milden Winter liegen kann, in dem dann die Sommerreinigung weiterläuft.

Herr Mayer erfragt dazu, ob es sich bei den Gesamteinnahmen um das handelt, was per Gebührenbescheid gefordert wurde oder um die tatsächlichen Eingänge. Herr Bogusch teilt mit, dass es sich um die Sollstellung handelt. Die schriftliche Beantwortung der Frage wird Anlage des  Protokolls.

 

Weiterhin erkundigt sich Herr Pieper, ob es bei strengen Wintern grundsätzlich zu einem höheren Minus kommt. Herr Bogusch erklärt, dass die Kalkulation auf den Kosten der letzten Jahre aufgebaut wird, da man nicht weiß, wie die nächsten Winter werden. Hatte man lange Zeit milde Winter und dementsprechend geringe Gebührensätze für die Winterreinigung, so hat man in einem darauffolgenden strengen Winter eine Unterdeckung, die erst mit der nächsten Kalkulation ausgeglichen werden kann. Deshalb gibt es die Verpflichtung, alle drei Jahre neu zu kalkulieren.

 

Herr Pieper fragt erneut, wieso es 2013 trotz eines milden Winters zu einem Minus von 84.000 Euro kam. Herr Bogusch begründet dies mit unterschiedlich starken Wetterereignissen.

 

Herr Pieper möchte wissen, wieso in der Kalkulation nur zwei Jahre abgebildet sind und ob man in diesem Jahr im Limit liegen wird. Herr Hundt erklärt, dass man nur die Zahlen aus zwei Jahren nehmen kann und für das dritte Jahr einen Mittelwert bildet. Eine genaue Abrechnung für dieses Jahr gibt es nicht, weil man erst einen halben Winter (Monate Januar bis März) hatte.

 

Herr van Slooten fügt hinzu, dass ein Reinigungsjahr nicht einem meteorologischen Jahr entspricht.

 

Herr Bogusch erklärt, die Fragen zu der Unterdeckung im Jahr 2013 sowie die Steigerung der Einnahmen von 2013 auf 2014 schriftlich zu beantworten.

 

Es besteht kein weiterer Redebedarf.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft die Vorlage B 0025/2015 gemäß Beschlussempfehlung zu beschließen.


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