Sachverhalt:

Gegenstand dieser Vorlage ist der Entwurf der Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Stralsund für die Jahre 2016 und 2017.

 

Die Satzung der Hansestadt Stralsund über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 24. Oktober 2013 ist am 01. Januar 2014 in Kraft getreten. Dieser Satzung liegt ein Kalkulationszeitraum für die Ermittlung der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren von Anfang 2014 bis Ende 2015 zu Grunde. Somit ist diese Satzung Rechtsgrundlage für die Erhebung der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren für die Jahre 2014 und 2015.

Mit Ablauf des Kalkulationszeitraumes am Ende des Jahres 2015 besteht nunmehr das Erfordernis zur Überarbeitung der Kalkulation und damit zur Neukalkulation der Gebührensätze für die Jahre 2016 und 2017. Zudem ist vorgesehen, das Reinigungsklassenverzeichnis bedarfsgerecht anzupassen.

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit wird beabsichtigt, die bisher einheitliche Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung in zwei eigenständige Satzungen aufzuteilen. Dazu soll die Straßenreinigungssatzung als so genannte technische Satzung und die Straßenreinigungsgebührensatzung als gesonderte Gebührensatzung beschlossen werden.  

 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die Satzung der Hansestadt Stralsund über die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung) einschließlich des Reinigungsklassenverzeichnisses unter Kenntnisnahme und Billigung der beigefügten Kalkulation.

 

 


Lösungsvorschlag:

Die Neufassung sollte vorgenommen werden, um die gesetzlichen Vorgaben zur Straßenreinigung nach dem Straßen- und Wegegesetz M-V zu erfüllen und um auf Grundlage des Kalkulationszeitraumes für die Jahre 2016 und 2017 der Gebührenerhebungspflicht gemäß § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern nachzukommen.

 

 


Alternativen: keine