Anfrage:
1. Welche
Kenntnisse hat die Verwaltung der Hansestadt Stralsund über die Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie auf dem Gebiet der Hansestadt Stralsund?
2. Welche Maßnahmen mit dem Ziel der
Verbesserung des ökologischen und/ oder chemischen Gewässerzustands wurden auf
dem Gebiet der Hansestadt Stralsund im Rahmen der ersten Förderperiode (bis
Ende 2015) geplant und umgesetzt?
3. Inwieweit
berücksichtigt die Hansestadt Stralsund in ihrer Eigenschaft als Eigentümerin
Vorgaben aus der Wasserrahmenrichtlinie (Verschlechterungsverbot für
Gewässerzustand, morphologische Beschaffenheit, ...) in den Planungen? Es
werden konkrete Beispiele erbeten.
Herr Wohlgemuth beantwortet die Anfrage wie folgt:
zu Frage 1:
Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verpflichtet die
Mitgliedstaaten ihre Gewässer zu schützen, zu verbessern, zu sanieren bzw. eine
Verschlechterung zu verhindern und fordert für Flussgebietseinheiten (FGE) die
Erstellung von Bewirtschaftungsplänen und zur Erreichung der Umweltziele gemäß
Richtlinie die Aufstellung von Maßnahmenprogrammen. Die Bewirtschaftungspläne
und Maßnahmenprogramme waren erstmalig bis Ende 2009 aufzustellen und bildeten
die Grundlage für die Maßnahmenumsetzung im ersten Bewirtschaftungszeitraum
2010-2015.
Die Hansestadt Stralsund war bei der Erstellung der
Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für die einschlägige FGE
Warnow/Peene für den ersten Bewirtschaftungszeitraum 2010-2015 einbezogen.
Die Hansestadt Stralsund hat für den zweiten
Bewirtschaftungszeitraum 2015-2021 fristgerecht eine Stellungnahme zu den
Entwürfen des Bewirtschaftungsplans, des Maßnahmenprogramms und des
Umweltberichtes zur Strategischen Umweltprüfung für die Flussgebietseinheit
Warnow/Peene an das dafür zuständige Landesamt für Umwelt, Naturschutz und
Geologie (LUNG) abgegeben.
zu Frage 2 und 3:
Auf dem Gebiet der Hansestadt Stralsund waren folgende
Maßnahmen gemäß „EU-WRRL Bewirtschaftungsvorplanungen Stralsunder
Stadtteiche/Andershofer Teich“ im ersten Bewirtschaftungszeitraum vorgesehen:
– Ertüchtigung/Reparatur des Bahndurchlasses zur Erhöhung
des Abflusses über den Hohen Graben, umgesetzt durch die DB AG im Jahr 2010
Darüber hinaus hat die Hansestadt Stralsund weitere
Maßnahmen durchgeführt oder veranlasst, die zur Erreichung der Ziele der WRRL
beitragen.
– 2010
Sanierung Durchlassbauwerk Hoher Graben unter dem Voigdehäger Weg
– 2010
Neuanlage Waldfläche im Stadtwald
– 2010
Absenken des Wehres am Auslauf Kl. Frankenteich in Graben 1
– 2011
Entschlammung Regenrückhaltebecken „Strelapark“
– 2012
Neutrassierung Mühlgraben + Anlage Retentionsteich nördlich KGA
Kedingshagen II
– 2012
Neubau des Wehres am Ablauf des Voigdehäger Teiches
– 2012
Wassermengensteuerung an der Talsperre Andershof
– 2012
Gewässerrandstreifen am Voigdehäger Teich
– 2012
Gewässerrandstreifen am Borgwallsee
– 2013
Ergänzung der Bepflanzung des Grabens 3 am Schwarzen Weg
– 2013
Sanierungskonzept Bauernteich
– 2014
Umweltgeschichtliche Bohrungen in den Stralsunder Stadtteichen
Zur Verbesserung der Gewässer gemäß EG –WRRL im
Stadtgebiet tragen weiterhin bei:
– Wasserrechtliche Allgemeinverfügung vom 24.08.2007, mit
der das Einleiten von häuslichem Abwasser über eine Versickerung in das
Grundwasser und durch das Einleiten in Oberflächengewässer aus Abwasseranlagen
in Kleingärten zum 31.12.2009 einzustellen war
– Straßensanierungen, bei denen das Trennsystem von
häuslichem Abwasser und Regenwasser hergestellt wurde
Für dieses Jahr ist die Beauftragung von weiteren
Planungen vorgesehen, die eine Verbesserung von Oberflächengewässern gemäß EG
–WRRL erreichen sollen:
– Herstellung
des Gewässerrandstreifens im Bereich der KGA „Am Stellwerk“ und
„Süd“
– „Naturnahe
Gewässerneutrassierung des Grabens 3 am Schwarzen Weg“
Herr Smyra fragt nach dem aktuellen Stand zum
Frankenteich. Dazu teilt Herr Wohlgemuth mit, dass dieses Thema bei TOP 7.16
behandelt werden soll. Hier müssen seeinterne Maßnahmen durchgeführt werden.
Herr Paul stellt den Antrag zur Führung einer
Aussprache zur Abstimmung.
Mehrheitlich abgelehnt