Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

1.            Welche Kenntnisse hat die Verwaltung der Hansestadt Stralsund über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie auf dem Gebiet der Hansestadt Stralsund?

2.            Welche Maßnahmen mit dem Ziel der Verbesserung des ökologischen und/ oder chemischen Gewässerzustands wurden auf dem Gebiet der Hansestadt Stralsund im Rahmen der ersten Förderperiode (bis Ende 2015) geplant und umgesetzt?

3.            Inwieweit berücksichtigt die Hansestadt Stralsund in ihrer Eigenschaft als Eigentümerin Vorgaben aus der Wasserrahmenrichtlinie (Verschlechterungsverbot für Gewässerzustand, morphologische Beschaffenheit, ...) in den Planungen? Es werden konkrete Beispiele erbeten.

 

 

Herr Wohlgemuth beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu Frage 1:

Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verpflichtet die Mitgliedstaaten ihre Gewässer zu schützen, zu verbessern, zu sanieren bzw. eine Verschlechterung zu verhindern und fordert für Flussgebietseinheiten (FGE) die Erstellung von Bewirtschaftungsplänen und zur Erreichung der Umweltziele gemäß Richtlinie die Aufstellung von Maßnahmenprogrammen. Die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme waren erstmalig bis Ende 2009 aufzustellen und bildeten die Grundlage für die Maßnahmenumsetzung im ersten Bewirtschaftungszeitraum 2010-2015.

 

Die Hansestadt Stralsund war bei der Erstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für die einschlägige FGE Warnow/Peene für den ersten Bewirtschaftungszeitraum 2010-2015 einbezogen.

 

Die Hansestadt Stralsund hat für den zweiten Bewirtschaftungszeitraum 2015-2021 fristgerecht eine Stellungnahme zu den Entwürfen des Bewirtschaftungsplans, des Maßnahmenprogramms und des Umweltberichtes zur Strategischen Umweltprüfung für die Flussgebietseinheit Warnow/Peene an das dafür zuständige Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) abgegeben.

 

zu Frage 2 und 3:

Auf dem Gebiet der Hansestadt Stralsund waren folgende Maßnahmen gemäß „EU-WRRL Bewirtschaftungsvorplanungen Stralsunder Stadtteiche/Andershofer Teich“ im ersten Bewirtschaftungszeitraum vorgesehen:

             Ertüchtigung/Reparatur des Bahndurchlasses zur Erhöhung des Abflusses über den Hohen Graben, umgesetzt durch die DB AG im Jahr 2010

 

Darüber hinaus hat die Hansestadt Stralsund weitere Maßnahmen durchgeführt oder veranlasst, die zur Erreichung der Ziele der WRRL beitragen.

             2010 Sanierung Durchlassbauwerk Hoher Graben unter dem Voigdehäger Weg

             2010 Neuanlage Waldfläche im Stadtwald

             2010 Absenken des Wehres am Auslauf Kl. Frankenteich in Graben 1

             2011 Entschlammung Regenrückhaltebecken „Strelapark“

             2012 Neutrassierung Mühlgraben + Anlage Retentionsteich nördlich KGA

Kedingshagen II

             2012 Neubau des Wehres am Ablauf des Voigdehäger Teiches

             2012 Wassermengensteuerung an der Talsperre Andershof

             2012 Gewässerrandstreifen am Voigdehäger Teich

             2012 Gewässerrandstreifen am Borgwallsee

             2013 Ergänzung der Bepflanzung des Grabens 3 am Schwarzen Weg

             2013 Sanierungskonzept Bauernteich

             2014 Umweltgeschichtliche Bohrungen in den Stralsunder Stadtteichen

 

Zur Verbesserung der Gewässer gemäß EG –WRRL im Stadtgebiet tragen weiterhin bei:

             Wasserrechtliche Allgemeinverfügung vom 24.08.2007, mit der das Einleiten von häuslichem Abwasser über eine Versickerung in das Grundwasser und durch das Einleiten in Oberflächengewässer aus Abwasseranlagen in Kleingärten zum 31.12.2009 einzustellen war

             Straßensanierungen, bei denen das Trennsystem von häuslichem Abwasser und Regenwasser hergestellt wurde

 

Für dieses Jahr ist die Beauftragung von weiteren Planungen vorgesehen, die eine Verbesserung von Oberflächengewässern gemäß EG –WRRL erreichen sollen:

             Herstellung des Gewässerrandstreifens im Bereich der KGA „Am Stellwerk“ und

„Süd“

             „Naturnahe Gewässerneutrassierung des Grabens 3 am Schwarzen Weg“

 

Herr Smyra fragt nach dem aktuellen Stand zum Frankenteich. Dazu teilt Herr Wohlgemuth mit, dass dieses Thema bei TOP 7.16 behandelt werden soll. Hier müssen seeinterne Maßnahmen durchgeführt werden.

 

Herr Paul stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung.

 

Mehrheitlich abgelehnt