Einreicher: Friedrich Smyra, Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Anfrage:
1. Welche Kenntnisse hat die Verwaltung der Hansestadt
Stralsund über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie auf dem Gebiet der
Hansestadt Stralsund?
2. Welche Maßnahmen
mit dem Ziel der Verbesserung des ökologischen und/ oder chemischen
Gewässerzustands wurden auf dem Gebiet der Hansestadt Stralsund im Rahmen der
ersten Förderperiode (bis Ende 2015) geplant und umgesetzt?
3. Inwieweit berücksichtigt die Hansestadt Stralsund in
ihrer Eigenschaft als Eigentümerin Vorgaben aus der Wasserrahmenrichtlinie
(Verschlechterungsverbot für Gewässerzustand, morphologische Beschaffenheit,
...) in den Planungen? Es werden konkrete Beispiele erbeten.
Begründung:
Die
EU-Wasserrahmenrichtlinie verlangt europaweit eine Begutachtung der Küsten-,
Fließ-, Binnen und Grundgewässer. Dies beinhaltet chemische und ökologische
Messungen, die im Landkreis Vorpommern-Rügen durch die Untere Wasserbehörde
durchgeführt werden. Die erhobenen Daten werden offengelegt. Die
Wasserrahmenrichtlinie fordert unter anderem, dass alle Gewässer sowohl einen
guten ökologischen als auch einen guten chemischen Zustand aufweisen. Außerdem
gilt für alle Gewässer ein "Verschlechterungsverbot" hinsichtlich
ihres Zustands. Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässer werden mit 90%
gefördert. Die erste Phase der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie endet Ende
2015.