Betreff
zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie auf dem Gebiet der Hansestadt Stralsund
Einreicher: Friedrich Smyra, Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Vorlage
kAF 0054/2015
Art
kleine Anfrage

Anfrage:

 

1.            Welche Kenntnisse hat die Verwaltung der Hansestadt Stralsund über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie auf dem Gebiet der Hansestadt Stralsund?

2.            Welche Maßnahmen mit dem Ziel der Verbesserung des ökologischen und/ oder chemischen Gewässerzustands wurden auf dem Gebiet der Hansestadt Stralsund im Rahmen der ersten Förderperiode (bis Ende 2015) geplant und umgesetzt?

3.            Inwieweit berücksichtigt die Hansestadt Stralsund in ihrer Eigenschaft als Eigentümerin Vorgaben aus der Wasserrahmenrichtlinie (Verschlechterungsverbot für Gewässerzustand, morphologische Beschaffenheit, ...) in den Planungen? Es werden konkrete Beispiele erbeten.

 


Aussprache: Ja/  Nein


Begründung:


Die EU-Wasserrahmenrichtlinie verlangt europaweit eine Begutachtung der Küsten-, Fließ-, Binnen und Grundgewässer. Dies beinhaltet chemische und ökologische Messungen, die im Landkreis Vorpommern-Rügen durch die Untere Wasserbehörde durchgeführt werden. Die erhobenen Daten werden offengelegt. Die Wasserrahmenrichtlinie fordert unter anderem, dass alle Gewässer sowohl einen guten ökologischen als auch einen guten chemischen Zustand aufweisen. Außerdem gilt für alle Gewässer ein "Verschlechterungsverbot" hinsichtlich ihres Zustands. Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässer werden mit 90% gefördert. Die erste Phase der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie endet Ende 2015.