Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 


Herr Wohlgemuth sagt, dass es eher ungewöhnlich ist, dass ein vorhabenbezogener  Bebauungsplan für eine sehr kleine Fläche aufgestellt wird. Es ist aber die einzige Möglichkeit dort überhaupt Baurecht zu schaffen. Bei einer Zustimmung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, könnte auch im Umfeld Baurecht geschaffen werden.

 

Herr Gottschling erwähnt, dass ein dreigeschossiges Gebäude gebaut werden soll, auf dem Plan sind aber drei Gebäude abgebildet. Er fragt, ob zwei weitere Gebäude gebaut werden könnten, wenn der B-Plan bestätigt und durchgeführt wird.

 

Herr Wohlgemuth bestätigt dies. Die Gesamtentwicklung soll dargestellt werden und nicht nur die Bebauung des einzelnen Grundstückes.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft die Vorlage B 0018/2015 gemäß Beschlussempfehlung zu beschließen.


9 Zustimmungen 0 Gegenstimmen 0 Stimmenthaltungen