Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

§ 7 Absatz 3 der Geschäftsordnung für die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund und ihre Ausschüsse wird wie folgt neu gefasst:

 

„Große Anfragen können von jedem Mitglied der Bürgerschaft zu Fragen von besonderer Bedeutung gestellt werden. Sie sind vier Wochen vor der Sitzung beim Präsidenten einzureichen. Zu großen Anfragen findet eine Aussprache statt.“

 


Der Präsident begründet den Antrag ausführlich und stellt ihn ohne weitere Wortmeldungen wie folgt zur Abstimmung:

 


Einstimmig zugestimmt