Einreicher: Präsident der Bürgerschaft
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
§ 7 Absatz 3 der Geschäftsordnung für die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund und ihre Ausschüsse wird wie folgt neu gefasst:
„Große Anfragen können von jedem Mitglied der Bürgerschaft zu Fragen von besonderer Bedeutung gestellt werden. Sie sind vier Wochen vor der Sitzung beim Präsidenten einzureichen. Zu großen Anfragen findet eine Aussprache statt.“
Begründung:
Die Bürgerschaft hat mit mehreren Änderungen und Neufassungen der
Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund u. a. auch bestimmt, dass große Anfragen
von jedem einzelnen Mitglied der Bürgerschaft zu Themen von besonderer
Bedeutung gestellt werden können. In der Geschäftsordnung hat diese Regelung
bislang keine Berücksichtigung gefunden; hier wird auf die herkömmliche
Regelung verwiesen, dass große Anfragen nur von einer Fraktion bzw. einem
Viertel aller Bürgerschaftsmitglieder eingereicht werden können. Der o. g.
Beschluss schafft Klarheit und bereinigt lediglich eine redaktionelle Differenz
zwischen Hauptsatzung und Geschäftsordnung.
Finanzielle
Auswirkungen:
Keine
Peter Paul
Präsident der Bürgerschaft