Betreff
Änderung der Geschäftsordnung in § 7 Abs. 3
Einreicher: Präsident der Bürgerschaft
Vorlage
AN 0056/2015
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

§ 7 Absatz 3 der Geschäftsordnung für die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund und ihre Ausschüsse wird wie folgt neu gefasst:

 

„Große Anfragen können von jedem Mitglied der Bürgerschaft zu Fragen von besonderer Bedeutung gestellt werden. Sie sind vier Wochen vor der Sitzung beim Präsidenten einzureichen. Zu großen Anfragen findet eine Aussprache statt.“

 


Begründung:

Die Bürgerschaft hat mit mehreren Änderungen und Neufassungen der Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund u. a. auch bestimmt, dass große Anfragen von jedem einzelnen Mitglied der Bürgerschaft zu Themen von besonderer Bedeutung gestellt werden können. In der Geschäftsordnung hat diese Regelung bislang keine Berücksichtigung gefunden; hier wird auf die herkömmliche Regelung verwiesen, dass große Anfragen nur von einer Fraktion bzw. einem Viertel aller Bürgerschaftsmitglieder eingereicht werden können. Der o. g. Beschluss schafft Klarheit und bereinigt lediglich eine redaktionelle Differenz zwischen Hauptsatzung und Geschäftsordnung.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

 

 

 

 

Peter Paul

Präsident der Bürgerschaft