Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

 

Zur langfristigen Sicherung des Spielbetriebs des Theaters Vorpommern beschließt die Bürgerschaft folgendes Vorgehen:

1.      Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund bekennt sich zum Erhalt des Theaters Vorpommern als 4-Sparten Stadttheater mit den derzeitigen Spielorten und setzt sich für sie ein.

 

2.      Die Bürgerschaft beschließt folgende Eckpfeiler für den Erhalt der Eigenständigkeit des Theaters:

-          Dynamisierung der kommunalen Mittel jährlich um 2,9% ab dem Jahr 2017 unter der Voraussetzung, dass das Land und die beiden anderen Träger ihre finanziellen Mittel ebenfalls in demselben Umfang erhöhen,

-          Ausrichtung des Inhalts künftiger Zielvereinbarungen in Anlehnung an das Autonomiemodell des Eckwertepapiers des Ministers vom 12.12.2014.

 

3.      Die Bürgerschaft beauftragt den Gesellschafter und die von ihr entsandten Mitglieder des Aufsichtsrats, im Aufsichtsrat darauf hinzuwirken,

 

-          dass dem Intendanten des Theaters Vorpommern folgende Aufträge erteilt werden:

 

a)   Aufnahme von Verhandlungen mit den zuständigen Gewerkschaften und sonstigen Akteuren über die Einführung eines neuen Haustarifvertrags für die Jahre 2017 bis 2025, der eine jährliche Tarifsteigerung von 2% für die Belegschaft gewährleistet sowie eine jährliche Anpassung an den Flächentarifvertrag in Höhe von zusätzlich 1%,

 

b)   Vorlage eines Modells, organisatorische, kaufmännische und logistische Aufgaben aus den bisherigen beiden Gesellschaften Theater Vorpommern und Theater- und Orchestergesellschaft Neubrandenburg/Neustrelitz zusammenzuführen unter begründeter Kalkulation/Schätzung des finanziellen Einsparvolumens.

 

-          dass dem Intendanten und den Spartenleitern des Theaters Vorpommern der Auftrag erteilt wird, den Gesellschaftern kurzfristig Vereinbarungen über eine Kooperation im künstlerischen Bereich mit den jeweiligen Sparten der Theater- und Orchestergesellschaft Neubrandenburg Neustrelitz vorzulegen, und zwar sowohl bezüglich eines Leistungsaustausches, einer Zusammenarbeit bei Produktionen wie auch durch gegenseitige Unterstützung bei Einzelproduktionen unter begründeter Kalkulation/Schätzung des finanziellen Einsparvolumens.