Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt folgende Änderung der Geschäftsordnung in § 7 Anfragen (2) wie folgt:

 

(2) jedes Mitglied der Bürgerschaft kann eine Kleine Anfrage an den Oberbürgermeister stellen. Sie muss spätestens neun Kalendertage vor der Sitzung bis 9:00 Uhr beim Präsidenten vorliegen. Der Frage soll eine Begründung folgen. Nach der Beantwortung kann eine Zusatzfrage des Einreichers gestellt werden. Eine Aussprache findet nur statt, wenn dies auf Antrag des Einreichers oder einer Fraktion mit Mehrheit von mindestens einem Viertel der anwesenden Mitglieder der Bürgerschaft beschlossen wurde.

 


Herr Rickmann begründet den Antrag ausführlich.

 

Herr Meier informiert, dass die CDU/FDP-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen wird, da er der Kommunalverfassung widerspricht.

 

Herr Suhr sieht einen Widerspruch zur Kommunalverfassung für nicht gegeben. Politisch gesehen, hält er den Antrag für sehr sinnvoll.

 

Herr Dr. v. Bosse regt im Lauf der Diskussion an, den Antrag zu vertagen, nochmals zu beraten und auf die nächste Tagesordnung zu verschieben

 

Herr Rickmann stimmt als Einreicher einer Vertagung nicht zu.

 

Der Präsident lässt über den vorliegenden Antrag wie folgt abstimmen:


Mehrheitlich abgelehnt