Betreff
zur Änderung der Geschäftsordnung der Bürgerschaft §7 Anfragen (2)
Einreicher: SPD-Fraktion
Vorlage
AN 0033/2015
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt folgende Änderung der Geschäftsordnung in § 7 Anfragen (2) wie folgt:

 

(2) jedes Mitglied der Bürgerschaft kann eine Kleine Anfrage an den Oberbürgermeister stellen. Sie muss spätestens neun Kalendertage vor der Sitzung bis 9:00 Uhr beim Präsidenten vorliegen. Der Frage soll eine Begründung folgen. Nach der Beantwortung kann eine Zusatzfrage des Einreichers gestellt werden. Eine Aussprache findet nur statt, wenn dies auf Antrag des Einreichers oder einer Fraktion mit Mehrheit von mindestens einem Viertel der anwesenden Mitglieder der Bürgerschaft beschlossen wurde.

 

 


Begründung:

 

Die Neufassung der Geschäftsordnung soll die Minderheitsrechte bei Aussprachen zu Anfragen klar definieren und festschreiben.

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

Niklas Rickmann

Fraktionsvorsitzender