Sachverhalt:
Nach § 45 Abs. 1 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr Haushaltssatzungen zu erlassen. Bevor die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund die Haushaltssatzungen und die Haushaltspläne 2023 der Hansestadt Stralsund beschließt, sind die vorliegenden Haushaltsplanentwürfe nach § 36 Abs. 2 KV M-V unter Federführung des Ausschusses für Finanzen und Vergabe in den Ausschüssen der Bürgerschaft zu beraten.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
- die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 des Städtebaulichen Sondervermögens
der Hansestadt Stralsund / Altstadtinsel
- die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 des Städtebaulichen Sondervermögens
der Hansestadt Stralsund / Grünhufe
- die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 des Städtebaulichen Sondervermögens
der Hansestadt Stralsund / Knieper West
- die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 des Städtebaulichen Sondervermögens
der Hansestadt Stralsund / Kleiner Wiesenweg
- die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 des Städtebaulichen Sondervermögens
der Hansestadt Stralsund / Tribseer Vorstadt
- die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 der Hansestadt Stralsund
Lösungsvorschlag:
Auf Grundlage des Beschlusses der Bürgerschaft vom 16.03.2023 erfolgten ab dem 22.03.2023 die Beratungen zum Haushalt 2023 in den Ausschüssen der Bürgerschaft und in den Fraktionen.
Gegenüber dem Bearbeitungsstand des
Haushaltsplanentwurfs zur 1. Lesung am 16.03.2023 machen sich Veränderungen
durch Mehrkosten
- aufgrund von
Submissionsergebnissen bei der Anschaffung von Vermögensgegenständen
im Bereich der
Berufsfeuerwehr,
- auf der Grundlage einer Ausführungsplanung für
das Klimaschutzteilkonzept Mobilität,
- für die Baumaßnahme „Hansakai“
- aufgrund des Tarifabschlusses
für die Beschäftigten von Bund und Kommune
im Kernhaushalt (Band I) erforderlich, die in fortgeschriebenen
Plankennziffern festzusetzen sind. Diese Planansätze sind in der
Veränderungsliste (Anlage 01 neu) dargestellt.
Die Auswirkungen des Tarifabschlusses auf den mittelfristigen
Finanzplanungszeitraum ab 2024 konnten im vorliegenden Haushalt noch keine
Berücksichtigung finden. Gleichwohl ergaben kursorische Berechnungen einen
finanziellen Mehrbedarf gegenüber den bestehenden Planansätzen 2024 in Höhe von
4,2 Mio EUR.
Die zu beschließende Haushaltssatzung 2023 (Anlage 02 neu) für den
Kernhaushalt wurde unter Berücksichtigung der Veränderungsliste aktualisiert.
Der Haushalt 2023
wird unter Einbeziehung der o. g. Änderungen der Bürgerschaft der Hansestadt
Stralsund zur Sitzung am 04.05.2023 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Hansestadt Stralsund wird anschließend der Rechtsaufsicht die Haushaltspläne 2023 für das Prüfungs- und Genehmigungsverfahren übergeben.
Alternativen:
Keine