Sachverhalt:

Nach § 45 Abs. 1 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr Haushaltssatzungen zu erlassen. Bevor die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund die Haushaltssatzungen und die Haushaltspläne 2023 der Hansestadt Stralsund beschließt, sind die vorliegenden Haushaltsplanentwürfe nach § 36 Abs. 2 KV M-V unter Federführung des Ausschusses für Finanzen und Vergabe in den Ausschüssen der Bürgerschaft zu beraten.


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

- die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 des Städtebaulichen Sondervermögens

  der Hansestadt Stralsund / Altstadtinsel

- die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 des Städtebaulichen Sondervermögens

  der Hansestadt Stralsund / Grünhufe

- die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 des Städtebaulichen Sondervermögens

  der Hansestadt Stralsund / Knieper West

- die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 des Städtebaulichen Sondervermögens

  der Hansestadt Stralsund / Kleiner Wiesenweg

- die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 des Städtebaulichen Sondervermögens

  der Hansestadt Stralsund / Tribseer Vorstadt

- die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 der Hansestadt Stralsund


Lösungsvorschlag:

Auf Grundlage des Beschlusses der Bürgerschaft vom 16.03.2023 erfolgten ab dem 22.03.2023 die Beratungen zum Haushalt 2023 in den Ausschüssen der Bürgerschaft und in den Fraktionen.

Gegenüber dem Bearbeitungsstand des Haushaltsplanentwurfs zur 1. Lesung am 16.03.2023 machen sich Veränderungen durch Mehrkosten

 

-   aufgrund von Submissionsergebnissen bei der Anschaffung von Vermögensgegenständen

    im Bereich der Berufsfeuerwehr,

-   auf der Grundlage einer Ausführungsplanung für das Klimaschutzteilkonzept Mobilität,

-   für die Baumaßnahme „Hansakai“

-   aufgrund des Tarifabschlusses für die Beschäftigten von Bund und Kommune

 

im Kernhaushalt (Band I) erforderlich, die in fortgeschriebenen Plankennziffern festzusetzen sind. Diese Planansätze sind in der Veränderungsliste (Anlage 01 neu) dargestellt.

 

Die Auswirkungen des Tarifabschlusses auf den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum ab 2024 konnten im vorliegenden Haushalt noch keine Berücksichtigung finden. Gleichwohl ergaben kursorische Berechnungen einen finanziellen Mehrbedarf gegenüber den bestehenden Planansätzen 2024 in Höhe von 4,2 Mio EUR. 

 

Die zu beschließende Haushaltssatzung 2023 (Anlage 02 neu) für den Kernhaushalt wurde unter Berücksichtigung der Veränderungsliste aktualisiert.

 

Der Haushalt 2023 wird unter Einbeziehung der o. g. Änderungen der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund zur Sitzung am 04.05.2023 zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die Hansestadt Stralsund wird anschließend der Rechtsaufsicht die Haushaltspläne 2023 für das Prüfungs- und Genehmigungsverfahren übergeben.


Alternativen:

Keine