Einreicherin: Anett Kindler, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI
Anfrage:
- Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand der geplanten Baumaßnahmen, einschließlich der notwendigen Erschließungsarbeiten, auf dem Gebiet des Bebauungsplans Nr. 67?
- Gibt es Vereinbarungen zwischen der Verwaltung und den jeweiligen Investoren, bezüglich der Fertigstellungstermine für die einzelnen Bauvorhaben?
Begründung:
Mit dem Satzungsbeschluss der Bürgerschaft vom 26. August 2021 und dem Inkrafttreten des Bebauungsplans am 3. Oktober 2021 besteht für alle Bauvorhaben im Planungsgebiet Baurecht. Die Verwaltung hat in der Begründung zum Bebauungsplan ausgeführt, dass u.a. der Bau einer Kindertagesstätte zwingend notwendig ist, da sich in den neuen Wohngebieten in Andershof viele Familien mit kleinen Kindern ansiedeln, und die Nachfrage nach einer qualifizierten Kinderbetreuung nicht gedeckt ist.
Des Weiteren bezieht sich die Verwaltung auf das Regionale Einzelhandelskonzept (REHG) bei der Rechtfertigung für die Ansiedlung eines Nahversorgers, obwohl mit dem Edeka-Einkaufszentrum, ehemals Real, aus unserer Sicht eine Grundversorgung in dem Stadtgebiet gesichert ist. Die Verwaltung unterstreicht die Notwendigkeit des geplanten Nahversorgers u.a. mit der fußläufigen Erreichbarkeit.
Daher ergibt sich für uns die Frage, warum bei den dringenden Bedarfen der Bauablauf so schleppend verläuft.
Anett Kindler
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI