Betreff
Zum Bestandsschutz alter Stadtvillen in der Sarnowstraße
Einreicherin: Friederike Fechner, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI
Vorlage
kAF 0031/2023
Art
kleine Anfrage

Anfrage:

 

  1. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, um einen Abriss wie den der 1879 erbauten Stadtvilla Sarnowstraße 12 künftig auszuschließen?
  2. Wäre es – obwohl im Mai 2022 im Ausschuss für Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung (BUKStA) bereits darüber diskutiert wurde – aus heutiger Sicht doch zielführend, eine Ensemble- und Bereichsschutzsatzung bzw. auch ggf. eine Denkmalschutzverordnung zu erlassen, um solche Abrisse zukünftig zu erschweren bzw. zu verhindern?

 


Aussprache: Ja/  Nein


Begründung:

 

In dem Protokoll der BUKStA-Sitzung vom 12. Mai 2022 heißt es: „Auf die Frage, ob so ein Abriss (Abriss-Antrag zur Sarnowstraße 12) noch einmal genehmigt worden wäre, antwortet Frau Gessert, dass bei den ,alten Häusern‘ in der Sarnowstraße keine schlechten Bauzustände bekannt sind.“

 

Der Ausschuss verfolgte die Angelegenheit danach nicht mehr weiter.

 

Gesetzt den Fall, dass eines Tages doch wieder ein Abrissantrag für eine alte Stadtvilla gestellt würde, etwa, weil angeblich schlechte Bausubstanz bestehe oder im mit einem Neubau eine größere Rentierlichkeit möglich sei, ist zu fragen, welchen Plan hierfür das Bauamt hat, um einen solchen Abriss abzulehnen.

 

Friederike Fechner

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI