Einreicher: Fraktion AfD
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft
der Hansestadt Stralsund beschließt:
Die Verwaltung der
Hansestadt Stralsund hat auf dem Anweisungswege zu gewährleisten, dass sich
städtische Einrichtungen und Betriebe im Schriftlichen wie Mündlichen
konsequent an die Vorgaben des Rates für deutsche Rechtschreibung halten, der
Verfremdung der deutschen Sprache als Bestandteil der kulturellen Identität
entgegenwirken und das Improvisieren mit sogenannter Gendersprache zu vermeiden
haben.
Des Weiteren ist
per Verordnung sicherzustellen, dass die Maßgaben des Rates für deutsche
Rechtschreibung den mündlichen wie schriftlichen Sprachgebrauch bestimmen, weil
sie den Erfordernissen einer sprachlichen Widerspieglung der
Geschlechtergerechtigkeit hinlänglich entsprechen und gesamtgesellschaftlich
akzeptiert sind.
Begründung:
Die
Einhaltung einer verpflichtenden Normsprache ist mit Blick auf Gerechtigkeit –
Geschlechtergerechtigkeit prioritär eingeschlossen – von besonderer Bedeutung.
Einer ideologisch motivierten Forcierung des Gebrauchs vermeintlich
geschlechtergerechter Morphologie in der Wortbildung ist jedoch
entgegenzuwirken.
Für
Veränderungen der deutschen Sprache im Sinne sogenannter Gendersprache gibt es
keine Mehrheit in der Bevölkerung.
Im
Gegenteil: Nahezu zwei Drittel lehnen nach aktuellen Umfragen eine gendersensible
Sprache ab. Gendersprache entspricht mitnichten dem Grundrecht auf
Gleichberechtigung oder auch nur dem Diskriminierungsverbot von Grundgesetz und
Landesverfassung.
Sie
eint nicht, sondern spaltet.
Ministerien,
Ämter und Behörden setzen und sichern Normen für das gesellschaftliche Leben.
Diesem Ansatz folgend, hat etwa das Bildungsministerium Schleswig-Holsteins
bereits einen Erlass formuliert, der darauf verweist, dass das Gender-Sternchen
oder auch der Gender-Unterstrich nicht zum Regelwerk der deutschen
Rechtschreibung gehören.
Die einschlägige
linguistische Fachliteratur hat die Problematik vermeintlich gendergerechten
Sprechens umfassend analysiert und verweist grundsätzlich stets darauf, dass
die grammatischen Genera eben nicht mit dem biologischen Geschlecht zu
verwechseln sind.
Ferner werden mit
dem Gebrauch der gendergerechten Sprache und damit mit der Verkomplizierung der
Alltagssprache zahlreiche Menschen ausgegrenzt, denen das Sprechen und
Schreiben aus verschiedenen Gründen schwerfällt, die Seh- und Hörbehinderungen
haben oder die als Einwanderer die deutsche Sprache erlernen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Frank Fanter
Fraktionsvorsitzender