Sachverhalt:

 

Dem Amt für Schule und Sport liegt ein Angebot zur Annahme einer Sachspende als zweckgebundene Ausstattung für die Verbesserung der schulischen Rahmenbedingungen vom Förderverein der IGS Grünthal Stralsund vor.

 

Die Sachspende im Sinne des § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wurde vom Oberbürgermeister entgegengenommen und entsprechend der Wertgrenzen (über 1.000,00 €) zur Entscheidung über die Annahme an die Bürgerschaft verwiesen.

 

Im Einzelnen handelt es sich um eine Sachspende für den Schulhof der Integrierten Gesamtschule Grünthal. Gespendet wird eine Sitzbank 360° mit einem Wert von 3.801,78 € (brutto).

 

Ziel der Anschaffung:

 

Die Sitzbank dient zur Aufwertung des Schulhofs, als Ort der Zusammenkunft und zur Regeneration in den Pausenzeiten.

 


Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die Annahme der Spenden zugunsten der Integrierten Gesamtschule Grünthal. 

 


Lösungsvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die Annahme der Sachspende.

 


Alternativen: Die Hansestadt Stralsund verzichtet auf die Annahme der Sachspende.