Betreff
Gebührenordnung der Hansestadt Stralsund für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel (Bewohnerparkgebührenordnung)
Vorlage
B 0005/2023
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

Die Gebühr für Bewohnerparkausweise war bisher durch die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst - Gebührenziffer 265) in einem Gebührenrahmen von 10,20 € bis 30,70 € pro Jahr deutschlandweit und einheitlich festgelegt. Mit einer Höchstgebühr von 30,70 € kann die Hansestadt Stralsund ihren Verwaltungsaufwand nicht kostendeckend ausgleichen. Mit dem 8. Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 29.06.2020 (BGBl. I S. 1528) wurden durch Einfügung eines neuen Absatzes 5a in § 6a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) die Länder ermächtigt, die Gebührensätze für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel eigenständig durch Gebührenverordnung zu regeln. Durch Landesverordnung hat das Land Mecklenburg-Vorpommern diese Aufgabe an die Gemeinden im eigenen Wirkungskreis übertragen.

 

Auch inhaltlich ist es zu einer Änderung der Gebühr gekommen. Nach § 6a Absatz 5a S. 3 des StVG können jetzt In den Gebührenordnungen neben dem Verwaltungsaufwand auch die Bedeutung der Parkmöglichkeiten, deren wirtschaftlicher Wert oder der sonstige Nutzen der Parkmöglichkeiten für die Bewohner angemessen berücksichtigt werden. Insgesamt soll es nach Auffassung des Gesetzgebers zu einem ortsangemessenen Gestaltungsspielraum der Kommunen kommen. Damit können die Städte nunmehr selbst entscheiden, welche Rolle höhere Bewohnerparkausweisgebühren im Rahmen der städtischen Verkehrskonzepte spielen sollen. Für Städte mit Parkraummangel ist die Möglichkeit zur Erhöhung der Gebühren für Bewohnerparkausweise eine wichtige Stellschraube im Rahmen der Mobilitätswende.

 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Bewohnerparkgebührenordnung für die Bewohnerparkzonen der Hansestadt Stralsund gemäß Anlage 1

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Lösungsvorschlag:

Die Hansestadt Stralsund passt die Gebühr für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel an. Die Höhe der Gebühr für die Erteilung des Bewohnerparkausweises soll nunmehr für ein Jahr online 105 Euro und bei der Behörde vor Ort 108 Euro sowie für sechs Monate online 72 Euro und bei der Behörde vor Ort 74 Euro betragen.

 

Gegenstand der Bewohnerparkgebührenordnung ist die Verwaltungstätigkeit und die Option, eine Fläche des öffentlichen Straßenraums nutzen zu können. Hierbei wurde als Voraussetzung der Vorteil der Leistung für die Berechtigten und die verkehrslenkende Wirkung der Maßnahmen betrachtet. Die Festsetzung der künftigen Gebührenhöhe berücksichtigt die gestiegenen Verwaltungskosten, die bestehende Parkraumsituation in den Bewohnerparkzonen und den wirtschaftlichen Wert der Parkmöglichkeiten (siehe Anlage 2).

 

Eine genaue Kalkulation ist nicht erforderlich, da nicht das Kommunalabgabengesetz, sondern das StVG Rechtsgrundlage für die Bemessung ist. Daraus ergibt sich jedoch dennoch, dass die Erhöhung angemessen sein muss. Diese Voraussetzung ist vorliegend erfüllt. Hier steht das bevorrechtigte Parken als gebotener Vorteil nicht in einem unangemessenen Verhältnis zu der Höhe der Gebühr. Im Vergleich zum Parken am Straßenrand und in öffentlich zugänglichen Parkgaragen ist auch unter Berücksichtigung der Vorteile dieser Parkmöglichkeiten (z.B. Überdachung, Stellplatzgarantie) die vorgesehene Bewohnerparkgebühr deutlich günstiger. Eine kostendeckende Bearbeitung ist jedoch sichergestellt.

 


Alternativen:

Auf eine Anpassung wird verzichtet, damit entfällt die Möglichkeit der angemessenen Steuerung. Die Gebührenhöhe bleibt bei 30,- € im Jahr und die Bearbeitung erfolgt weiterhin nicht kostendeckend.