Einreicher: Rüdiger Kuhn, Einzelbürgerschaftsmitglied
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob die Anforderung für Pflaster und Plattenbeläge den Normen nach DIN 18318 entsprechen. Darüber hinaus ist die Zugänglichkeit zu Gebäuden und zugehörigen Außenanlagen (DIN 18040-1) durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten.
Zu den öffentlich zugänglichen Gebäuden entsprechend Musterbauordnung (§ 50 Abs. 2 MBO) gehören:
1. Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens
2. Sport- und Freizeitstätten
3. Einrichtungen des Gesundheitswesens
4. Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude
5. Verkaufs-, Gast- und Beherbergungsstätten
6. Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen
Die Ausschüsse für Familie, Soziales und Gleichstellung (federführend), Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung sowie Stadtmarketing sind zu beteiligen.
Begründung:
Immer wieder wird
von insbesondere Behinderten die Begehbarkeit von öffentlichen Flächen
beanstandet, besonders die Querung von Straßen in der Innenstadt, aber auch der
Versatz von Gehwegplatten. Um die umfängliche Teilhabe am gesellschaftlichen
Leben für Behinderte zu ermöglichen, ist ein normengerechtes Verkehrskonzept
erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen: keine
Rüdiger Kuhn
Einzelbürgerschaftsmitglied