Betreff
Übernachtungssteuer bis zur Vorlage des Tourismusgesetzes aussetzen
Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI
Vorlage
AN 0198/2022
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgershaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Die Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage 0057/2022 „Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer in der Hansestadt Stralsund (Übernachtungssteuersatzung)“ wird bis zur Vorlage des Tourismusgesetzes ausgesetzt.

 

Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister gebeten, die Bedingungen zur Einführung einer gästebezogenen Kurabgabe zu prüfen und die Bürgerschaft zu den Ergebnissen zu unterrichten.

 


Begründung:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund hatte in der Oktober-Sitzung die von den Fraktionen Die Linke/SPD und Bündnis 90/Die Grünen/Die Partei vorgelegten Anträge zur Aussetzung der sog. Bettensteuer abgelehnt.

Inzwischen hat die Landesregierung öffentlich angekündigt, dass sie in absehbarer Zeit ein Tourismusgesetz vorlegen wird, welches in seinen Auswirkungen das „Instrument Bettensteuer“ ausschließt. Begründet wird dies damit, „dass diese Steuer in den allgemeinen kommunalen Haushalten landen“ (Zitat Wirtschaftsminister Meyer) und damit keine Bindungswirkung für touristische Ausgaben entfalten würde. Die Vorlage eines Gesetzesentwurfs durch die Landesregierung ist noch in dieser Legislaturperiode zu erwarten.

 

Wir legen diesen Antrag in ähnlicher Form noch einmal vor, weil sich durch die öffentliche Ankündigung der Landesregierung eine Sachlage ergibt, die ein Einführen der sog. Bettensteuer deutlich infrage stellt. Auch die CDU-Fraktion hatte erwogen, den Zeitpunkt für die Einführung der Bettensteuer zu verschieben. Es deutet sich also an, dass diese nur für einen kurzen Übergangszeitraum erhoben werden würde. Dies rechtfertigt den Aufwand der Einführung in keiner Weise. 

 

 

 

 

Anders als die Bettensteuer entfaltet eine gästebezogene Kurabgabe eine Bindungswirkung für den Haushalt in Bezug auf die touristischen Ausgaben. Die Verwaltung hat bereits umfangreiche Vorbereitungen zur Kurabgabe getätigt. Die damals zurecht vorgetragenen Einwände zur räumlichen Begrenzung bestehen inzwischen nicht mehr. Insofern ist die Prüfung sinnvoll.

 

 

 

 

 

 

Jürgen Suhr

Fraktionsvorsitzender