Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI
Beschlussvorschlag:
Die Bürgershaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Die Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage 0057/2022 „Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer in der Hansestadt Stralsund (Übernachtungssteuersatzung)“ wird bis zur Vorlage des Tourismusgesetzes ausgesetzt.
Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister gebeten, die Bedingungen zur Einführung einer gästebezogenen Kurabgabe zu prüfen und die Bürgerschaft zu den Ergebnissen zu unterrichten.
Begründung:
Die Bürgerschaft der
Hansestadt Stralsund hatte in der Oktober-Sitzung die von den Fraktionen Die
Linke/SPD und Bündnis 90/Die Grünen/Die Partei vorgelegten Anträge zur
Aussetzung der sog. Bettensteuer abgelehnt.
Inzwischen hat die
Landesregierung öffentlich angekündigt, dass sie in absehbarer Zeit ein
Tourismusgesetz vorlegen wird, welches in seinen Auswirkungen das „Instrument
Bettensteuer“ ausschließt. Begründet wird dies damit, „dass diese Steuer in den
allgemeinen kommunalen Haushalten landen“ (Zitat Wirtschaftsminister Meyer) und
damit keine Bindungswirkung für touristische Ausgaben entfalten würde. Die
Vorlage eines Gesetzesentwurfs durch die Landesregierung ist noch in dieser
Legislaturperiode zu erwarten.
Wir legen diesen
Antrag in ähnlicher Form noch einmal vor, weil sich durch die öffentliche
Ankündigung der Landesregierung eine Sachlage ergibt, die ein Einführen der
sog. Bettensteuer deutlich infrage stellt. Auch die CDU-Fraktion hatte erwogen,
den Zeitpunkt für die Einführung der Bettensteuer zu verschieben. Es deutet
sich also an, dass diese nur für einen kurzen Übergangszeitraum erhoben werden
würde. Dies rechtfertigt den Aufwand der Einführung in keiner Weise.
Anders als die
Bettensteuer entfaltet eine gästebezogene Kurabgabe eine Bindungswirkung für
den Haushalt in Bezug auf die touristischen Ausgaben. Die Verwaltung hat
bereits umfangreiche Vorbereitungen zur Kurabgabe getätigt. Die damals zurecht
vorgetragenen Einwände zur räumlichen Begrenzung bestehen inzwischen nicht
mehr. Insofern ist die Prüfung sinnvoll.
Jürgen Suhr
Fraktionsvorsitzender