Betreff
Abberufung des Ortswehrführers
Vorlage
B 0090/2022
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

Die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Stralsund hat am 19.03.2019 den Kameraden Andreas Redlich zum Ortswehrführer gewählt.

 

Durch Beschluss Nr.: 2019-VII-02-0093 hat die Bürgerschaft die Wahl des Ortswehrführers bestätigt und Herrn Redlich für die Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren gemäß § 12 Abs. 1 Brandschutzgesetz M-V vorgesehen.

 

Am 29.08.2019 ist Herr Redlich durch den Oberbürgermeister unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren zum Ortswehrführer ernannt worden.

 

Mit Schreiben vom 23.10.2022 hat Herr Redlich seinen Rücktritt als Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr mit Ablauf des 31.12.2022 bekanntgegeben und bittet entsprechend um seine Abberufung.

 

Nach den Vorgaben aus § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 Beamtenstatusgesetz sind Beamtinnen und Beamte zu entlassen, wenn sie die Entlassung in schriftlicher Form verlangen. Da Herr Redlich seine Entlassung ausdrücklich und schriftlich beantragt, ist seinem Gesuch zu entsprechen. Die von ihm vorgesehene Frist bis zu seinem Ausscheiden aus der Funktion zum Ende des Kalenderjahres erscheint überdies ausreichend, um durch die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr einen neuen Ortswehrführer zu wählen, der wiederum durch die Bürgerschaft zu bestätigen ist. Ansonsten wird die Funktion bis zu deren Nachbesetzung durch den stellvertretenden Ortswehrführer wahrgenommen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Hauptbrandmeister Andreas Redlich wird mit Ablauf des 31.12.2022 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen. Zum gleichen Zeitpunkt wird er aus der Funktion des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Stralsund abberufen.

 


Lösungsvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt, dass der Hauptbrandmeister Andreas Redlich mit Ablauf des 31.12.2022 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen wird. Zum gleichen Zeitpunkt wird er aus der Funktion des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Stralsund abberufen.

 


Alternativen:

 

keine