Betreff
Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Stralsund über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
Vorlage
B 0084/2022
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

Gegenstand dieser Vorlage ist die dritte Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Stralsund vom 06.11.2015 für die Zeit ab 01.01.2023.

 

Die Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Stralsund vom 06.11.2015 ist am 01.01.2016 in Kraft getreten. Deren Änderung ist zuletzt durch Satzung vom 02.02.2019 erfolgt.

Dieser Satzung liegt eine Kalkulation für die Ermittlung der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren für die Zeit ab Januar 2020 zu Grunde.

 

Mit der anliegenden Kalkulation für die vorgesehene Änderungssatzung sollen die Gebührensätze für die Zeit ab Januar 2023 bestimmt werden.

Eine Anpassung des Reinigungsklassenverzeichnisses ist nicht vorgesehen.

 

Die ab 01.01.2023 geltenden Gebührensätze sind § 4 der Änderungssatzung zu entnehmen. 

 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Stralsund über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung) unter Kenntnisnahme und Billigung der beigefügten Kalkulation.

 


Lösungsvorschlag:

Die Änderung der Satzung sollte vorgenommen werden, um die gesetzlichen Vorgaben zur Straßenreinigung nach dem Straßen- und Wegegesetz M-V zu erfüllen und um auf der Grundlage der anliegenden Kalkulation der Gebührenerhebungspflicht gemäß § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern für die Zeit ab Januar 2023 nachzukommen.

 

 


Alternativen:

Von der Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung wird abgesehen. In diesem Fall könnten rechtliche Bedenken im Hinblick auf eine unterbliebene Aktualisierung der Kalkulation und eine Anpassung der Gebührensätze geltend gemacht werden.