Sachverhalt:
Im Verlauf der Baumaßnahme Küstenradwanderweg Stralsund, Abschnitt nach Sundhagen werden Kosten erforderlich, die bisher nicht im Haushalt vorgesehen sind. Dafür gibt es diverse Ursachen, neben Honorarkosten sind vor allem zusätzliche Baukosten für Nachtragsleistungen notwendig, die nicht vorhersehbar waren.
Von Genehmigungsbehörden wurden
nachträglich ein Reptilienzaun, ein provisorischer Geh- und Radweg sowie
zusätzlich umfangreiche Verkehrssicherungsmaßnahmen gefordert. Außerdem wurden
wegen fehlender Tragfähigkeit baugrundverbessernde Arbeiten ausgeführt und
wegen Belastungen des Aushubbodens fielen zusätzliche Entsorgungskosten an.
Weitere Kosten sind durch die Verlängerung der Bauarbeiten über den
Jahreswechsel hinaus für zusätzliche Baustelleneinrichtung und
Verkehrssicherung entstanden. Die
Erforderlichkeit und Angemessenheit wurde im Einzelnen fachlich geprüft und
mit dem bauausführenden Betrieb nachverhandelt. Im Ergebnis sind Mehrkosten von
insgesamt 398.581,42 € anzuerkennen.
Der Bedarf kann zum Teil aus Haushaltsresten sowie einer bereits
bewilligten überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 99.350,06 € gedeckt werden. Es
verbleibt eine Finanzierungslücke von 75.000 €, die mit Mitteln aus
anderen Bereichen zu schließen ist.
Der Haushalt des laufenden Jahres der Hansestadt Stralsund sieht noch Haushaltsmittel in erforderlicher Höhe für die Maßnahme „Neubau der Straße und des Parkplatzes am Plattenwerk (Bebauungsplan Nr. 22)“ vor. Diese können im laufenden Jahr nicht mehr abgerufen werden und können damit als Deckungsquelle genutzt werden. Der Neubau der Straße sowie des Parkplatzes wird nicht mehr in 2022 begonnen werden. Es wurden entsprechende Ansätze im Zuge der Haushaltsplanung 2023 ff. neu angemeldet.
Das Vorhaben Küstenradwanderweg Stralsund wird durch das Land M-V im
Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ gefördert. Die Nachträge wurden dem Fördermittelgeber durch Änderungsantrag
zur Kenntnis und Bestätigung gegeben und als förderfähig anerkannt.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Einordnung einer überplanmäßigen investiven Auszahlung für den Bau des Küstenradwanderweges Stralsund, Abschnitt nach Sundhagen in Höhe von 75.000,- EUR für die die Maßnahme Nr. 11-6060-0022 in den Haushalt 2022 wird zugestimmt. Die Deckung wird aus der Maßnahme Nr. 22-6060-0014 herangezogen.
Lösungsvorschlag:
Dem Hauptausschuss wird empfohlen, überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 75.000 € für den Bau des Küstenradwanderweges Stralsund, Abschnitt nach Sundhagen zu bewilligen.
Alternativen:
Alternativen können nicht vorgeschlagen werden.