Betreff
26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Stralsund für die Photovoltaikanlage südlich der Ortsumgehung im Stadtteil Voigdehagen, Abwägungs- und Feststellungsbeschluss
Vorlage
B 0080/2022
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 79 "Photovoltaikanlage südlich der Ortsumgehung im Stadtteil Voigdehagen" leitete der Bürgerschaftsbeschluss vom 27. Januar 2022 (Beschluss-Nr. 2022-VII-01-0796) auch das Verfahren zur 26. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes (FNP) und Anpassung des beigeordneten Landschaftsplanes der Hansestadt Stralsund für die Teilfläche ein. Damit sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen gemäß § 8 Abs. 2 BauGB für die Entwicklung des Bebauungsplanes Nr. 79 aus dem Flächennutzungsplan geschaffen werden.

 

Der Planungskonzeption des Bebauungsplanes Nr. 79 „Photovoltaikanlage südlich der Ortsumgehung im Stadtteil Voigdehagen“ entsprechend, erfolgt die Darstellung der für die Anlage vorgesehenen Fläche als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Regenerative Energie – Solar“.

 

Weiterhin wird mit der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes eine nachrichtliche Korrektur der Trassenführung der Ortsumgehung (B 96) an die später planfestgestellte und gebaute Trasse vorgenommen. Der Änderungsbereich wird deshalb deutlich über die geplante Photovoltaikanlage hinaus auf ca. 33,5 ha ausgeweitet. Außerhalb der geplanten Sonderbaufläche zeigt er Flächen für die Landwirtschaft sowie als nachrichtliche Übernahmen die Darstellung der Bahnanlage und der Ortsumgehung als Fläche für den überörtlichen Verkehr und die örtlichen Hauptverkehrsstraßen. Dabei sind die durch die Neutrassierung freigewordenen Flächen als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.

Mit der nachrichtlichen Korrektur der Verkehrsflächendarstellung an den Verlauf der Ortsumgehung kommt die Hansestadt Stralsund ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach (§ 5 Abs. 4 i.V.m. § 7 BauGB).

 

Das Plangebiet der Landschaftsplanänderung beschränkt sich auf die zukünftige Fläche der Photovoltaikanlage. Der Änderungsbereich wird jetzt als „Baufläche gem. § 5 BauGB, Bahnanlagen und Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen“ dargestellt. Die übrigen Bereiche bleiben in ihrer Darstellung unverändert. Die nachrichtliche Übernahme der Trassenführung der Ortsumgehung (B 96) und Anpassung der Flächendarstellungen an die Trasse erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Die positiven landesplanerischen Stellungnahmen des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern vom 18.05.2022 und vom 15.09.2022 liegen vor.

 

Nach der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe zur FNP-Änderung und Anpassung des Landschaftsplanes im Änderungsgebiet im September/Oktober 2022 und der Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen die eingegangenen Stellungnahmen nun abgewogen und die erarbeiteten Planentwürfe durch Beschluss der Bürgerschaft festgestellt werden.

 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1.       Die während der Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit geäußerten Anregungen und Hinweise zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Stralsund für die Photovoltaikanlage südlich der Ortsumgehung im Stadtteil Voigdehagen (Anlage 1 und 2) und Anpassung des dem Flächennutzungsplan beigeordneten Landschaftsplanes (Anlage 3 und 4) werden entsprechend Anlage 5 abgewogen.

 

2.       Die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Stralsund (Anlage 1) mit Begründung und Umweltbericht (Anlage 2) und die Anpassung des dem Flächennutzungsplan beigeordneten Landschaftsplanes (Anlage 3) mit Erläuterungsbericht (Anlage 4) für die Teilfläche südlich der Ortsumgehung im Stadtteil Voigdehagen in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2022 werden festgestellt.

 

3.       Der Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund wird beauftragt, die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Stralsund für die Photovoltaikanlage südlich der Ortsumgehung im Stadtteil Voigdehagen mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 1 und 2) dem Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen zur Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch vorzulegen.

 

Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.

 


Lösungsvorschlag:

Die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und sollen gemäß dem Vorschlag in Anlage 5 abgewogen werden. Während der öffentlichen Auslegung wurden seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen zu den Planentwürfen abgegeben.

Das Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB führte zu keinen inhaltlichen Änderungen der Planunterlagen.

 

Es wird empfohlen, dem Abwägungsvorschlag (Anlage 5) zuzustimmen und für die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlagen 1 und 2) sowie für die Anpassung des beigeordneten Landschaftsplanes mit Erläuterungsbericht (Anlagen 3 und 4) die Feststellung zu beschließen.

 

Die festgestellte Planfassung der 26. Flächennutzungsplanänderung ist dem Landkreis Vorpommern-Rügen als höhere Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Gemäß § 6 Abs. 4 BauGB hat der Landkreis über die Genehmigung innerhalb von drei Monaten zu entscheiden.

 

 


Alternativen:

Wenn an dem Standort eine Photovoltaik-Freiflächenanlage entstehen soll, gibt es zum Abwägungsbeschluss und zur Feststellung der Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung keine Alternative. Wenn dem Abwägungsvorschlag nicht gefolgt werden sollte, könnte die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Anpassung des Landschaftsplanes so nicht beschlossen werden, da sie auf der vorgeschlagenen Abwägung beruhen. Damit könnten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben vorerst nicht geschaffen werden.

Für die nachrichtliche Korrektur der Verkehrsflächendarstellung an den Verlauf der Ortsumgehung besteht eine gesetzliche Verpflichtung nach § 5 Abs. 4 i.V.m. § 7 BauGB. Daher wird eine Alternative nicht empfohlen.