Betreff
Erhöhung des Abwasserentgeltes in der Hansestadt Stralsund
Vorlage
B 0079/2022
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

Gegenstand dieser Vorlage ist die Anpassung der Abwasserentgelte in der Hansestadt Stralsund durch die REWA Regionale Wasser- und Abwassergesellschaft Stralsund mbH (REWA Stralsund GmbH).

 

Für die Schmutzwasserbeseitigung ist eine Anpassung der Entgelte vorgesehen. Die Grundpreise sollen künftig linear in Abhängigkeit des Durchflusses gestaffelt werden. Durch die Umsetzung dieses linearen Ansatzes kommt es zu einer Veränderung der Grundpreise. Es ist vorgesehen, die Aufteilung der fixen und variablen Kosten entsprechend anzupassen. Der Arbeitspreis je Kubikmeter (m³) soll um brutto 0,30 €/m³ auf brutto 2,76 €/m³ erhöht werden.

Hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseitigung soll eine Erhöhung um brutto 0,06 € je Quadratmeter (m²) auf brutto 0,50 €/m² je Einleitfläche für die Inanspruchnahme der öffentlichen zentralen Abwasseranlage erfolgen.

 

Die Hansestadt Stralsund ist nach dem Landeswassergesetz M-V abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft. Zur Erfüllung dieser Aufgaben bedient sich die Hansestadt Stralsund der REWA Stralsund GmbH als Erfüllungsgehilfin, welche auf der Grundlage von privatrechtlichen Verträgen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in unmittelbare Rechts- und Entgeltbeziehungen zu den Abwasserkunden tritt. Die REWA Stralsund GmbH kalkuliert für die von ihr erbrachten Leistungen auf der Grundlage des mit der Hansestadt Stralsund bestehenden Konzessionsvertrages vom 20.12.2011 privatrechtliche Entgelte und rechnet diese gegenüber den Abwasserkunden direkt ab. Nach § 9 Abs. 2 des Konzessionsvertrages ist die REWA Stralsund GmbH verpflichtet, die zu erhebenden Abwasserentgelte nach billigem Ermessen gemäß § 315 Abs. 3 BGB entsprechend den Grundsätzen des öffentlichen Finanzgebarens (Gleichbehandlung, Äquivalenzprinzip, Kostendeckungsgebot) zu kalkulieren und eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Erstellung eines Gutachtens über die Erforderlichkeit und Angemessenheit einer Preisanpassung zu beauftragen. Zudem bedarf die Anpassung der Entgelte der Zustimmung des Aufsichtsrates der REWA Stralsund GmbH.

 

Sowohl die entsprechende Bestätigung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft K + W Wirtschaftsberatung GmbH vom 04.11.2022 als auch der diesbezügliche Beschluss des Aufsichtsrates er REWA Stralsund GmbH vom 14.09.2022 sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt. Die vorgesehene Entgeltanpassung beruht vorrangig auf Preissteigerungen für Betriebsmittel, Material und Leistungen. Anpassungen der Lohn- und Gehaltskosten sind erfolgt. Die der Vorlage anliegende Kalkulation stellt auf eine Kalkulationsperiode für den Zeitraum von 2023 bis 2024 ab.

 

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Erhöhung der verbrauchsabhängigen Abwasserentgelte für Haushalte mit Anschluss an die öffentliche zentrale Abwasseranlage der Hansestadt Stralsund wird auf die der Vorlage beigefügten Berechnungsbeispiele verwiesen.


Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt unter Kenntnisnahme und Billigung der beigefügten Kalkulation die im anliegenden Preisblatt der REWA Stralsund GmbH benannten Abwasserentgelte ab 01. Januar 2023.

 


Lösungsvorschlag:

Es wird vorgeschlagen, der vorgesehenen Preisanpassung der Abwasserentgelte zuzustimmen, um weiterhin einen wirtschaftlichen Betrieb der REWA Stralsund GmbH zu gewährleisten.


Alternativen:

Von der Anpassung der Abwasserentgelte wird ganz oder teilweise abgesehen. Dies würde den künftigen Geschäftsbetrieb der REWA Stralsund GmbH in wirtschaftlicher Hinsicht beeinträchtigen.