Betreff
Realisierung des Bauvorhabens "Möbelmarkt XXXLutz"
Einreicher: Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI
Vorlage
kAF 0125/2022
Art
kleine Anfrage

Anfrage:

  1. Wie ist die im Nachtragshaushalt 2022 beschlossene Ausgabe in Höhe von 70.000,-- EUR zur Realisierung des Bauvorhabens „Möbelmarkt XXXLutz“ (Flächentausch) gerechtfertigt, und wie erfolgt die Umsetzung dieser als Kompensationsleistung bezeichneten Ausgabe?
  2. In welcher Größenordnung erwartet die Verwaltung jährliche Steuerzahlungen zugunsten des städtischen Haushalts (vor allem Gewerbesteuer) seitens des Unternehmens XXXLutz nach Inbetriebnahme des Möbelmarktes?
  3. In welcher Größenordnung erwartet die Verwaltung verringerte Steuereinnahmen zu Lasten des städtischen Haushaltes (vor allem Gewerbesteuer) seitens der Möbelmärkte vor Ort im gleichen Zeitraum?

 


Aussprache: Ja/  Nein


Begründung:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund hat im Rahmen der Beschlussfassung zum Nachtragshaushalt 2022 Mittel in Höhe von 70.000,-- EUR beschlossen, um einen Flächentausch/-ankauf zur Realisierung des Bauvorhabens „Möbelmarkt XXXLutz“ umsetzen zu können.

 

In der Debatte um die Ansiedlung spielte die Frage der durch das Unternehmen XXXLutz in anderen Fällen umgesetzten Steuerpraxis und die potenzielle Verringerung der Steuerzahlungen durch in Stralsund ansässige mittelständische Unternehmen eine bedeutende Rolle. Bisher hat die Bürgerschaft noch keine Kenntnisse dazu, was die Ansiedlung von XXXLutz für den städtischen Haushalt bedeutet.

 

 

Jürgen Suhr

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI