Betreff
Ausstattung von städtischen Miethäusern mit Energiesparlampen
Einreicher: Rüdiger Kuhn, Einzelbürgerschaftsmitglied
Vorlage
kAF 0087/2022
Art
kleine Anfrage

Anfrage:

 

Welchen Einfluss hat die Stadt auf die Ausstattung von Keller- und Treppenhausbeleuchtung in stadteigenen Miethäusern mit Energiesparlampen, 8 bzw. 11 Watt?

 


Aussprache: Ja/  Nein


Begründung:

 

Das entspricht einer Einsparung von 32 bzw. 59 Watt/Lampe. Bei einem 5-geschossigen Aufgang a 3 Wohnungen inklusive 15 Keller und Gänge ist bei mindestens 24 Lampen eine Einsparung von 1.516 Watt zu erzielen. Hochgerechnet auf alle Miethäuser der Stralsunder Wohnungsgesellschaft kommt eine beträchtliche Summe zustande.

Das ist nach meiner Auffassung ein wirksamer Beitrag zur Einsparung von Energie.

Die Einflussnahme sollte auch bei den Wohnungsbaugenossenschaften geprüft werden.

 

 

 

Rüdiger Kuhn