Betreff
Spende des Fördervereins der Musikschule für Musikinstrumente
Vorlage
B 0058/2022
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

Die Dienstanweisung 03/2021 regelt das Verfahren im Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Aufgrund des Spendenrahmens oberhalb der Wertes von 1.000,00 € entscheidet die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund über die Annahme der Spende.

Die Geldspende des Vereins der Freunde und Förderer der Musikschule der Hansestadt Stralsund (kurz: Förderverein) in Höhe von 2.400,00 € dient als Kofinanzierung für Anschaffungen von Musikinstrumenten durch die Musikschule. Von der Spende und mit kommunalen Mitteln werden ein Flügel als Ersatzbeschaffung und eine Kindertuba erworben. 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt, die Zuwendung des Fördervereins der Musikschule in Höhe von 2.400,00 € anzunehmen.


Lösungsvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Annahme der Zuwendung entsprechend der Anlage.


Alternativen:

Durch ein Nicht-Annehmen werden geplante Einnahmen im Finanzhaushalt nicht erbracht.