Sachverhalt:

In der Hansestadt Stralsund wird regelmäßig ein Bedarf für einen Hundestrand gemeldet. An den Badestränden im Stralsunder Stadtgebiet sind keine Hundestrände ausgewiesen. Im Stralsunder Strandbad ist die Mitnahme von Hunden ausdrücklich verboten. Somit ist es gegenwärtig nicht möglich, das Strandbad gemeinsam mit Hunden zu nutzen.

 

Mit Fertigstellung des Freizeitbereiches Sundpromenade hat sich das Badeangebot im Strandbad deutlich verbessert, so dass jetzt die Möglichkeit besteht, zumindest zeitlich und räumlich beschränkt die Nutzung des Strandbades als Hundestrand zu ermöglichen. Damit wird in Stralsund ein Hundestrand geschaffen, der verkehrsgünstig gelegen ist und daher von einem Großteil der Einwohner genutzt werden kann.

 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt:

 

1.) Im Strandbad Stralsund wird ein Hundestrand im Bereich zwischen der nördlichsten Buhne und dem Panzergraben eingerichtet. Die Ausweisung des Hundestrandes wird jährlich auf den Zeitraum von 01. Oktober bis 30. April begrenzt.

2.) Der Strandbereich auf dem nördlichen Dänholm wird als Hundestrand ausgewiesen.

 


Lösungsvorschlag:

Im Stralsunder Strandbad wird ein Hundestrand eingerichtet. Der Strandabschnitt für Hunde beschränkt sich auf den Bereich zwischen nördlichster Buhne und Panzergraben auf einer Länge von ca. 140 m. Die Fläche beträgt ca. 5000 m².

Um in den Ferienzeiten den Urlaubern und heimischen Gästen die maximale Erholungsfläche bieten zu können, soll der Bereich ausschließlich in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. April als Hundestrand genutzt werden können.

Der Hundestrandbereich soll entsprechend gekennzeichnet werden und mit einem Hundekotbeutelspender ausgestattet werden.

 

Als zusätzliches Angebot wird außerdem der Strandabschnitt auf der Nordseite des Dänholms („Schwemmi“) als Hundestrand ausgewiesen.

 


Alternativen:

Die zeitliche oder räumliche Begrenzung des geplanten Hundestrandes im Strandbad wird geändert. Damit ändern sich entsprechend die Zeiträume und Flächen, die eine Nutzung des Badestrandes im Strandbad ohne Beeinträchtigung durch Hunde ermöglichen. Es erfolgt keine Ausweisung von Hundestränden im Stadtgebiet. Auch kann auf die Ausweisung von Hundestrände im Stadtgebiet weiterhin vollständig unterbleiben.