Betreff
Dritte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Hansestadt Stralsund (Straßensondernutzungsgebührensatzung)
Vorlage
B 0033/2022
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

Gegenstand dieser Vorlage ist die dritte Satzung zur Änderung der Straßensondernutzungsgebührensatzung der Hansestadt Stralsund vom 10.12.2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 03.08.2021.

 

Im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie wird nach einer Abwägung unter Berücksichtigung des Äquivalenzprinzips beabsichtigt, für die gastronomische Nutzung von Freisitzflächen, für Werbeaufsteller und Warenpräsentationen im Jahr 2022 auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren zu verzichten.


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die anliegende dritte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Hansestadt Stralsund (Straßensondernutzungsgebührensatzung).

 

 


Lösungsvorschlag:

Mit der Satzungsänderung soll die angestrebte finanzielle Entlastung der Betroffenen ermöglicht werden.

 

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die vorgesehene Gebührenbefreiung mit rechtlichen Unwägbarkeiten verbunden ist und durch das Ministerium für Inneres und Europa M-V beanstandet werden könnte.


Alternativen:

Die vorgesehene Satzungsänderung wird abgelehnt. Die bisherigen Satzungsregelungen der Straßensondernutzungsgebührensatzung würden unverändert fortbestehen.

Damit verbleibt nach § 3 Abs. 3 der Straßensondernutzungsgebührensatzung im Rahmen der Härtefallregelung die Möglichkeit, von der Erhebung der Sondernutzungsgebühr ganz oder teilweise abzusehen. Die Umstände, die das Vorliegen der unbilligen Härte rechtfertigen, sind durch den Gebührenschuldner nachzuweisen.