Betreff
Spende für die Musikschule - Förderverein für Digitalisierung
Vorlage
H 0053/2022
Art
Beschlussvorlage Hauptausschuss

Sachverhalt:

Die Dienstanweisung 03/2021 regelt das Verfahren im Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Auf Grund des Spendenrahmens innerhalb eines Wertes von 100,00 € bis 1.000,00 € entscheidet der Hauptausschuss über die Annahme der Spende.

 

Die Spende des Fördervereins der Musikschule in Höhe 500,00 € wurde entsprechend dem in der Anlage beigefügten Antrag auf Annahme eines Angebotes einer Zuwendung durch den Oberbürgermeister angenommen und in den Hauptausschuss zur Entscheidung verwiesen. Mit der Spende als Eigenmittel neben Haushaltsmitteln wurden weitere Mittel des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Digitalisierung in der Musikschule eingeworben.


Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt, die Spende des Fördervereins der Musikschule in Höhe von 500,00 € anzunehmen und der Musikschule unter der Leistung 26.3.01.01.1 zur Verfügung zu stellen.


Lösungsvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt die Annahme der Zuwendung entsprechend der Anlage.


Alternativen:

Wird die Spende nicht angenommen, sind nicht in ausreichendem Umfang Eigenmittel zur Kofinanzierung der Landesmittel vorhanden.