An die Mitglieder des Ausschusses für
Wirtschaft, Tourismus und Gesellschafteraufgaben
Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Ausschusses,
in der Vergangenheit sind eine Vielzahl von Anträgen aus der Bürgerschaft dem Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Gesellschafteraufgaben zur Beratung übergeben worden. Zielstellung ist, der Bürgerschaft nach entsprechender Beratung Empfehlungen zum Umgang mit den einzelnen Anliegen auszusprechen.
Die Abarbeitung der Vielzahl an Anträgen, die nach ersten Befassungen im Ausschuss zum einen in die Fraktionen zur Beratung gegeben worden sind bzw. bei denen auf neue Erkenntnisse gewartet wird, gestaltet sich langwierig und ist aufgrund neuer Sachlagen und Entwicklungen neu zu bewerten.
In Folge dessen liegt mit dieser Übersicht eine kurze, aber dennoch aussagefähige Zusammenfassung der bisherigen Bearbeitungsstände vor. Zielstellung ist, im Einvernehmen mit den Mitgliedern des Ausschusses die angesprochene Neubewertung vorzunehmen und der Bürgerschaft über den Präsidenten die Empfehlungen des Ausschusses mitzuteilen. Dies trifft insbesondere auf die Angelegenheiten zu, die nach objektiver Betrachtung keiner weiteren Beratung im Ausschuss bedürfen.
Dies betrifft im Einzelnen die nachstehenden Verweisungsbeschlüsse:
1.
Antrag AN 0018/2018 –
Weihnachtliche Beleuchtung der Seitenstraßen
Beschluss
2018-VI-03-0755
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwiefern die
Weihnachtsbeleuchtung der Ossenreyerstraße auf die Seitenstraßen unserer
Innenstadt ausgeweitet werden kann und welche Kosten durch Anschaffung,
Installation und Wartung anfallen.
Über
das Ergebnis der Prüfung sind die Ausschüsse der Bürgerschaft für
Finanzen/Vergabe, Wirtschaft Tourismus und Gesellschafteraufgaben sowie der
Ausschuss für Bau Umwelt und Stadtentwicklung zu informieren.
Sachstand:
Auf TO WTGA letztmalig am 25.02.2021 bei Absetzung von der TO. Zwischenzeitlich erfolgte die abschließende Befassung im Ausschuss für Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung und im Finanzausschuss. Zusätzlich ist Umsetzung ggü. der Bürgerschaft bekanntgegeben worden.
Vorschlag:
Mit Bezug zu Umsetzungsstand ist eine weitere Behandlung im Ausschuss entbehrlich. Informationsbedarf gegenüber der Bürgerschaft zum Antrag besteht nicht mehr.
2.
AN 0104/2016 –
Erarbeitung eines städtebaulichen Gesamtkonzeptes für die Hafeninsel
Beschluss 2016-VI-07-0472
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 6.4.2017 für das Hafengebiet
zwischen
Nordmole
und Seehafen ein städtebauliches Entwicklungskonzept zu erarbeiten.
1. Änderungsantrag zu AN 0104/2016
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Seehafen Stralsund ein
Hafenentwicklungskonzept zu erarbeiten
2. Änderungsantrag zu AN 0104/2016
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, dass durch die Verwaltung Initiativen
ergriffen werden, dass die städtischen Flächen auf der nördlichen Hafeninsel
einer Verwertung zugeführt werden.
Über
die Art und Weise ist in den entsprechenden Fachausschüssen der Hansestadt
Stralsund zu beraten.
Sachstand:
Themen beraten am 03.12.2016 und 03.05.2018 bei Vorstellung Entwicklungskonzept durch Amt 60. Nutzungs- und Strukturfragen angesprochen. Weitere Beratung im Ausschuss vorgesehen, sofern Planungen konkretisiert sind. Bislang keine erneute Befassung im WTGA. Stand WTGA vom 03.05.2018: Aussage Amt 60 zu primärer Betrachtung Q 65 und Freiflächengestaltung.
Vorschlag:
Mit aktuellem Stand 2021 zu Ausschreibung Q 65 und Baubeginn Nördliche Hafeninsel ist Bürgerschaft informiert und involviert. Anträge können als erledigt betrachtet werden, Anliegen ist umgesetzt.
3.
AN 0100/2018 –
Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für die Hafeninsel
Beschluss 2018-VI-09-0879
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Gesamtkonzept für die Hafeninsel mit
Einbindung des Schiffes „Gorch Fock I“ zu entwickeln, für den Fall, dass die
Hansestadt Stralsund Eigentümerin des Schiffes wird.
Sachstand:
Bislang
keine Beratung in den Fachausschüssen.
Vorschlag:
Unter Berücksichtigung der aktuellen Verhandlungen zum
Ankauf der Gorch Fock und Betrieb eines Museums durch den Eignerverein
inklusive bestehender Prüfaufträge (trockenes Museum) ist die Bürgerschaft
einbezogen. Antrag ist als Ergänzung zu AN 0104/2016 und Änderungsanträgen zu
sehen. Insofern gleiches Ergebnis, Angelegenheit kann durch den WTGA als
erledigt betrachtet werden.
Sofern zu den Punkten
1 bis 3 die mehrheitliche Zustimmung zu den genannten Vorschlägen im Umgang mit
den Anträgen vorliegt, erfolgt die entsprechende Information der Bürgerschaft
über den Präsidenten.
gez. Bernd Buxbaum
Ausschussvorsitzender