Betreff
Verantwortlichkeit Devin
Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI
Vorlage
AN 0008/2022
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, erneut das Gespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) in Bezug auf das Naturschutzgebiet auf der Halbinsel Devin zu suchen.

 

Dabei sollen unter anderem die Fragen geklärt werden, wer für die Durchsetzung des Leinenzwangs für Hunde zuständig ist und den Betrieb und die Kontrolle des Parkplatzes, insbesondere auch in den späteren Abendstunden.

 

Darüber hinaus soll eine Lösung zum Schutz der Uferschwalben gefunden werden, die bei der aktuellen Wegeführung durch Besucherinnen und Besucher gestört und vertrieben werden.

 


Begründung:

 

Nach Aussage der Kreisverwaltung kam es bereits im März 2021 zu einem Treffen zwischen dem Bauamt Stralsund und der Unteren Naturschutzbehörde, um der Übernutzung des Naturschutzgebietes der Halbinsel Devin entgegenzuwirken und das weitere Vorgehen zu besprechen.

 

Auf die Kleine Anfrage kAf 0078/2021 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI in der Bürgerschaftssitzung vom 23. September 2021 antwortete die Verwaltung unter anderem, dass sie für die Kontrolle der Einhaltung des Leinenzwangs im Naturschutzgebiet Devin nicht zuständig sei.

 

Dem entgegen antwortete die Kreisverwaltung am 26. November 2021 ebenfalls auf eine kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/FR wörtlich: „Für die Kontrolle der Einhaltung der Leinenpflicht ist die Hansestadt Stralsund als zuständige Ordnungsbehörde verantwortlich.“

 

 

 

Diese Aussagen machen deutlich, dass die Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Halbinsel Devin, die zwar im Stadtgebiet liegt, als Naturschutzgebiet aber auch in der Verantwortung der Unteren Naturschutzbehörde, nicht eindeutig geklärt sind.

 

 

 

 

 

 

Jürgen Suhr

Fraktionsvorsitzender