Einreicher: Ute Bartel, SPD-Fraktion
Anfrage:
1. Welche zentrenrelevanten Angebote fehlen in der Altstadt und können in der Altstadt nicht untergebracht werden, weshalb das Einzelhandelsgutachten diese in einer Erweiterung des Strelaparks anzusiedeln vorschlägt?
2. Sollen in der geplanten Erweiterung des Strelaparks genau diese oder welche anderen Sortimente angesiedelt werden?
3. Welche Flächengrößen werden für die bei der geplanten Erweiterung des Strelaparks vorgesehenen Sortimente benötigt, die in der Altstadt nicht bereitgestellt werden können?
Begründung:
Bei der eventuell erforderlichen Ansiedlung neben einer kleinteiligen Fassadengestaltung unbedingt auf die Einhaltung der Parzellenstrukturen zu bestehen, erscheint nicht zwingend: Zum einen gibt es aus jüngster Zeit mehrere abweichende Beispiele (insbesondere Quartier 17), zum anderen sollte für die strikte Parzellenstruktur nicht die Zentralitätsfunktion der Altstadt zugunsten des Strelapark geopfert werden.