Betreff
Änderungsantrag zu AN 0198/2021 „Standgebühren auf dem Weihnachtsmarkt“
Vorlage
AN 0203/2021
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, als Gesellschafter der Stadtwerke für einen schnellstmöglichen Erlass der Standgebühren auf dem Weihnachtsmarkt Sorge zu tragen, soweit die zu zahlenden Gebühren nicht durch anderweitige Corona-Hilfen von Land oder Bund erfasst sind. So soll es den Händler*innen des Weihnachtsmarktes möglich sein, ihre Stände ohne Gebühren zu betreiben.

 


Begründung:

 


Noch vor dem Beginn des Weihnachtsmarktes war es absehbar, dass die Besucherzahlen nicht denen vorangegangener Jahre gleichen werden. Damit es für die Händler*innen kein Verlustgeschäft wird, soll die Stadt die Standgebühren erlassen, um so die Händler*innen zu unterstützen.

Es gibt möglicherweise für den Kreis der Betroffenen Corona-Hilfen von Land oder Bund. Inwieweit diese auch 2021 erstmalig auftretende Händler*innen, die Standgebühren allgemein und insbesondere auch die über den 31.12.2021 hinaus zu zahlenden umfassen, ist derzeit noch nicht erkennbar.