Beschlussvorschlag:
Die
Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, als Gesellschafter der Stadtwerke für einen
schnellstmöglichen Erlass der Standgebühren auf dem Weihnachtsmarkt Sorge zu
tragen, soweit die zu zahlenden Gebühren nicht durch anderweitige Corona-Hilfen
von Land oder Bund erfasst sind. So soll es den Händler*innen des
Weihnachtsmarktes möglich sein, ihre Stände ohne Gebühren zu betreiben.
Begründung:
Noch
vor dem Beginn des Weihnachtsmarktes war es absehbar, dass die Besucherzahlen
nicht denen vorangegangener Jahre gleichen werden. Damit es für die
Händler*innen kein Verlustgeschäft wird, soll die Stadt die Standgebühren
erlassen, um so die Händler*innen zu unterstützen.
Es gibt möglicherweise für den Kreis der Betroffenen Corona-Hilfen von Land oder Bund. Inwieweit diese auch 2021 erstmalig auftretende Händler*innen, die Standgebühren allgemein und insbesondere auch die über den 31.12.2021 hinaus zu zahlenden umfassen, ist derzeit noch nicht erkennbar.