Betreff
Markierung der Zufahrt zum Freibad als verkehrsberuhigter Bereich
Einreicher: Bernd Buxbaum, Fraktion DIE LINKE
Vorlage
AN 0201/2021
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf die Fahrbahn der Zufahrt zum Freibad Piktogramme aufbringen zu lassen, die darauf hinweisen, dass es sich bei der Zufahrt um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt.

 


Begründung: Diese Zufahrt ist mit dem Zeichen 325.1, an der Einmündung zu Caspar-David-Friedrich-Weg, als verkehrsberuhigter Bereich gekennzeichnet. Weil dieses Schild in seiner Ausführung recht klein ist, ist es nicht auszuschließen, dass es mitunter übersehen werden kann.

 

Da es im einem verkehrsberuhigten Bereich besondere Verhaltensregeln gibt, die gerade die Fußgänger schützen, ist es sinnvoll, wiederholt, mittels geeigneter Piktogramme auf diese Situation hinzuweisen.

 

Es gelten nach Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 StVO u.A. folgende Verhaltensregeln:

 

- Fahrzeuge müssen Schrittgeschwindigkeit fahren

 

- Der Fußverkehr darf nicht durch den Fahrzeugverkehr gefährdet oder behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugverkehr warten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

 

 

gez. Bernd Buxbaum