Sachverhalt:
Die Bundesregierung führt das Programm Nationale Projekte des Städtebaus
mit Projektaufruf zur Förderrunde 2022 fort. Im ersten Regierungsentwurf für
den Bundeshaushalt 2022 sind hierfür 50 Mio. Euro für die Förderung von
national bedeutenden Projekten des Städtebaus eingestellt.
Im Rahmen des Bundesprogramms 'Förderung von Investitionen in nationale
Projekte des Städtebaus' sollen investive sowie konzeptionelle Projekte mit
besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher
fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit
hohem Innovationspotential gefördert werden.
Mit dem Projektaufruf 2022 sind die Kommunen aufgerufen, bis zum 14.
Dezember 2021 Projekte beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
(BBSR) in Form einer Projektskizze online einzureichen.
Für die Auswahl der Projekte sind u.a. folgende Kriterien
ausschlaggebend:
§
nationale
bzw. internationale Wahrnehmbarkeit und Wirkung des Vorhabens
§
überdurchschnittliche
städtebauliche Qualität
§
besonderer
Beitrag zur Baukultur
§
Maßnahmen
zur Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern
§
besonderer
Beitrag zu Klimaschutz, Klimaanpassung bzw. Ressourcenschutz
§
erhebliches
und überdurchschnittliches Investitionsvolumen
§
Machbarkeit
und zügige Umsetzbarkeit
§
Innovationspotenzial
Das Antragsverfahren ist in zwei Phasen untergliedert:
1. Phase - Einreichung einer Projektskizze und Auswahl der
Förderprojekte durch eine unabhängige
Expertenjury, voraussichtlich ab März 2022. In dieser Phase ist eine
Projektskizze mit Unterstützung des Stadt- oder Gemeinderates (Beschluss zur
Teilnahme am Projektaufruf 2022) einzureichen. Der Nachweis ist verpflichtend
der Projektskizze beizufügen.
2. Phase -
Beantragung einer Projektzuwendung für ausgewählte Projekte, voraussichtlich ab
Mai 2022. In dieser zweiten Phase werden die von der Expertenjury empfohlenen
und vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ausgewählten
Förderkommunen aufgefordert, einen entsprechenden Zuwendungsantrag für die
Förderung ihres Projektes zu stellen.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1.
die Teilnahme am Bundesprogramm 'Förderung von Investitionen in
nationale Projekte des Städtebaus 2022' durch Einreichung einer Projektskizze
mit dem Titel 'Stadtraum Neuer Markt'.
2.
Das Amt für Planung und Bau, Abt. Straßen und Verkehrslenkung und die
Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH werden beauftragt, das unter
Lösungsvorschlag aufgeführte Projekt zügig umzusetzen.
Lösungsvorschlag:
Die Hansestadt Stralsund, vertreten durch das Amt für Planung und Bau,
Abt. Straßen und Verkehrslenkung und die Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund
mbH, reicht für das Projekt 'Stadtraum Neuer Markt' eine Projektskizze (1.
Phase) bis zum 14. Dezember 2021 beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung (BBSR) online ein.
Das Projekt 'Stadtraum Neuer Markt' ist ein Vorhaben mit besonderer
nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher
Qualität und mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen.
Der 'Stadtraum
Neuer Markt' gehört als zentraler
öffentlicher Bereich zum städtebaulichen Ensemble der Altstadt, die den Schutz
als UNESCO-Welterbe genießt. Zahlreiche Stralsunder haben aktiv
daran mitgewirkt, Ideen und Ziele für seine Neugestaltung zu formulieren. Diese
Vorschläge bildeten eine wesentliche Grundlage der beiden europaweit
ausgelobten Realisierungswettbewerbe zur Umgestaltung der Schützenbastion und
zur Neugestaltung des Neuen Marktes einschließlich des Umfelds von St. Marien.
2020 wurde der Wettbewerb zur Neugestaltung des Neuen Marktes und des
Marienkirchenumfeldes durchgeführt und ein erster Preis gekürt. Während der
Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten waren die Stralsunder und ihre Gäste aufgerufen,
ihre Meinung zu den Entwürfen abzugeben. Diese Hinweise sind in den laufenden
Planungsprozess eingeflossen.
Dem Neuen Markt als einem der zwei großen Plätze der Altstadt kommt eine
besondere stadträumliche und funktionale Bedeutung zu. Der Stadtraum Neuer
Markt gliedert sich in die stark versiegelten Verkehrsflächen des Neuen Marktes
und der angrenzenden Straßen mit ca. 14.000 qm sowie in die Grünflächen des
Marienkirchenumfeldes mit Kirchhof und sowjetischem Ehrenfriedhof mit etwa
6.000 qm.
Im Zuge der Entwicklung der Altstadt haben sich die Rahmenbedingungen
und Ansprüche an den öffentlichen Raum im Hinblick auf Erschließung, Nutzung,
Gestaltung und Aufenthaltsqualität deutlich verändert. Zukünftig soll die
Platzfläche vom motorisierten Verkehr befreit und als attraktiver
Aufenthaltsbereich und multifunktionaler Stadtplatz ausgebildet werden. Das
Umfeld der Marienkirche ist als Grünanlage zu erhalten und unter behutsamer
Berücksichtigung bestehender Strukturen zu gestalten. Besonderes Augenmerk wird
hierbei auf eine würdige Gestaltung des Ehrenfriedhofs und dessen Einbindung in
das städtebauliche Umfeld gerichtet.
Alternativen:
Das Projekt wird nicht im Rahmen des Bundesprogramms 'Förderung von
Investitionen in
Nationale Projekte des Städtebaus 2022' beantragt, die Chance auf eine
Finanzierung des Bundes von zwei Drittel der Projektkosten nicht genutzt.