Einreicher: Bernd Buxbaum, Fraktion DIE LINKE
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt den
Oberbürgermeister zu beauftragen, dass für Besucher des Theaters Stralsund,
welche auf einen Rollstuhl angewiesen sind, mit dem Erwerb der Eintrittskarte
auch ein Behindertenparkplatz zugewiesen und für den Zeitraum des
Theaterbesuches zur Verfügung gestellt wird.
Begründung:
Die Hansestadt Stralsund unternimmt vielseitige Anstrengungen ihren
Einwohnern und Gästen barrierefreien Zugang zu ihren Einrichtungen, Museen,
Kirchen usw. zu ermöglichen.
Das wird ihr, seit 1996 per Gütesiegel „barrierefrei geprüft“
bescheinigt und alle zwei Jahre erneut geprüft.
So ist auch das Stralsunder Theater geprüft worden. Es verfügt über
barrierefreien Zugang für Rollstuhlfahrerinnen- und Fahrer, über extra Plätze
für diese und einen Aufzug im Haus.
Dieser Antrag dient dazu, mittels dieser Parkerleichterung für Menschen
mit Behinderung, eine weitere Maßnahme umzusetzten, ihnen die volle und gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen besser zu
ermöglichen.
Es können z.B. an Stelle eines Busparkplatzes zwei bis drei Parkplätze
neben dem Theater am Knieper Wall eingerichtet werden, welche ausschließlich
für die Theaterbesucher mit Rollstuhl zur Verfügung stehen.
Als Beispiel sei die Methode des Berliner Friedrichstadtpalates zum
unkomplizierten Parken genannt.
Gerne richten wir bei der Bestellung
von Rollstuhlkarten einen Behindertenparkplatz ein, in unmittelbarer Nähe zu
unserem Seiteneingang. Die Bestellung der Parkplätze sollte zwei Wochen vor
Besuch der Vorstellung erfolgen. Parkplätze können an unserer Theaterkasse oder
über die Ticket-Hotline unter … gebucht werden.
Eine Anregung zur technischen Umsetzung kann gegeben werden. Es können
Smartphon gesteuerte Parkbarrieren von Parklio™
eingesetzt
werden. Dieses System bietet eine clevere Kontrolle, guten Schutz und eine
einfache Verwaltung einzelner Parkplätze.
Die beiden Behindertenparkplätze gegenüber des Theaters erfüllen derzeit
den Zweck des Antrages nicht. Sie können, und das kommt oft vor, von anderen
Berechtigten belegt sein, die nicht das Theater besuchen.
Bernd Buxbaum
Fraktion DIE LINKE