Betreff
Anfrage zum von Altlasten belastetetn Tauschgrundstück vom Möbelhaus XXXLutz
Einreicher: Dr. Arnold von Bosse, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI
Vorlage
kAF 0118/2021
Art
kleine Anfrage

Anfrage:

 

1.    Ist es richtig, dass seitens des Möbelhauses XXXLutz und der Stadtverwaltung geplant wird, ein städtisches Grundstück Am Paschenberg zwecks Ansiedlung von XXXLutz zu tauschen mit einem XXXLutz gehörenden Grundstück an der Werft?

2.    Sollte dies so geschehen, so ist zu fragen, wie die Problematik der erheblichen Altlasten auf dem Grundstück an der Werft im Wege eines Tausches mit einem unbelasteten Grundstück so berücksichtigt wird, dass der Stadt im Grundstückswert-Saldo kein Nachteil entsteht.

 


Aussprache: Ja/  Nein


Begründung:

 

Auch bei einem Grundstückstausch gilt das kommunalrechtliche Gebot der Vollwertveräußerung. Wenn also ein unbelastetes Grundstück der Stadt getauscht werden soll gegen ein belastetes, das XXXLutz noch gehört, so müsste XXXLutz entweder die Sanierungskosten für sein abzugebendes Grundstück im Tauschvertrag tragen und/oder im Falle des Negativwertes des Werftgrundstückes für das Paschenberg-Grundstück sogar mehr als den Vollwert bezahlen. Diese zu klärende Problematik ist der Hintergrund der Anfrage.