Betreff
Bebauungsplan Nr. 74 "Photovoltaik-Anlage an der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen, westlich von Voigdehagen" der Hansestadt Stralsund, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
B 0169/2021
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

Mit dem Beschluss der Bürgerschaft vom 04.03.2021 (Beschluss-Nr. 2021-VIl-02-0455) wurde das Planverfahren des o. g. Bebauungsplans für eine überwiegend im Eigentum der Hansestadt Stralsund stehende Ackerfläche westlich der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen eingeleitet.

 

Ziel der Planung ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu schaffen. Die von der SWS Natur GmbH auf ca. 10 ha geplante Anlage soll mit etwa 10.420.000 kWh jährlich 3.470 Haushalte versorgen und dadurch jährlich ca. 4.900 t Kohlendioxid einsparen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 74 mit Planstand März 2021 erfolgte im Zeitraum vom 21. April bis zum 7. Mai 2021 in Form eines öffentlichen Aushangs der Planunterlagen. Parallel wurden auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden um Stellungnahme zur Planung gebeten.

 

Das Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern hat mit Schreiben vom 11. Mai 2021 eine positive landesplanerische Stellungnahme im Rahmen der Plananzeige abgegeben.

 

Als nächster Verfahrensschritt soll nun die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 74 durchgeführt werden.

 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1.       Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 74 der Hansestadt Stralsund „Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen, westlich von Voigdehagen“, gelegen im Stadtteil Am Umspannwerk im Stadtgebiet Lüssower Berg, in der vorliegenden Fassung vom September 2021, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), sowie die Begründung mit dem Umweltbericht werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

 

2.       Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 74 wird im Nordosten durch den Voigdehäger Weg, im Südosten durch die Bahnstrecke Stralsund-Grimmen sowie im Süden, Südwesten, Norden und Nordwesten durch Landwirtschaftsflächen begrenzt. Er umfasst in der Gemarkung Voigdehagen, Flur 1, das Flurstück 19 sowie Teile der Flurstücke 22, 26, 21, 20, 18, 174/4, 172/4 und 173/5.

 


Lösungsvorschlag:

Nach Prüfung und Auswertung der in den frühzeitigen Beteiligungsverfahren geäußerten Hinweisen und Anregungen zur Planung wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 74 mit Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom September 2021 erarbeitet. Es erfolgt die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „PV-Freiflächenanlage“. Das im Gebiet vorkommende Bodendenkmal wird ebenso wie die bestehenden gesetzlich geschützten Biotope und ein angrenzender Festpunkt des amtlichen geodätischen Grundlagennetzes des Landes M-V gemäß § 5 Abs. 4 BauGB nachrichtlich übernommen.

 

Dem Hinweis der Deutschen Bahn AG, DB Immobilien, folgend, wurde eine Teilfläche des Flurstücks 29 aus dem Geltungsbereich herausgenommen, da es sich bei dem Grundstück um eine gewidmete Eisenbahnbetriebsanlage handelt, die dem Fachplanungsvorbehalt des Eisenbahn-Bundesamtes unterliegt.

 

Südwestlich des Bebauungsplangebietes verläuft die in Betrieb befindliche Ferngasleitung 92 DN 300 der ONTRAS Gastransport GmbH. Die Leitung liegt mittig innerhalb eines Schutzstreifens von 6,00 m Breite. Mit der Reduzierung des Geltungsbereiches im südwestlichen Teil wird der Anforderung der ONTRAS Rechnung getragen, dass im Schutzstreifen für die Dauer des Bestehens der Anlage keine baulichen Anlagen errichtet oder sonstigen Einwirkungen vorgenommen werden, die den Bestand oder Betrieb der Anlage vorübergehend oder dauerhaft beeinträchtigen/gefährden können.

 

Insbesondere zu folgenden Hinweisen aus der frühzeitigen Beteiligung wurden entsprechende Aussagen und Erläuterungen in die Begründung aufgenommen bzw. die vorhandenen aktualisiert und ergänzt:

-        Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern zu möglichen Immissionen der mechanisch-biologischen Abfallanlage der Nehlsen MV GmbH & Co. KG und des Wertstoffhofes nördlich des Plangebietes

-       Eisenbahn-Bundesamt und Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, zu möglichen Immissionen der Bahnstrecke

-       GDMcom GmbH zur angrenzenden ONTRAS-Ferngasleitung FGL 92 und zur geplanten Neuverlegung

-       50Hertz Transmission GmbH zur 220 kV-Freileitung Lubmin – Lüdershagen und zur Richtfunkstrecke Siedenbrünzow – Lüdershagen

 

Es wird empfohlen, den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 74 mit Begründung und Umweltbericht zu billigen und zur öffentlichen Auslegung zu bestimmen.

 


Alternativen: 

PV-Freiflächenanlagen stellen Anlagen dar, die sich in ihren Eigenschaften wesentlich von den Nutzungen und Vorhaben unterscheiden, die in den Baugebieten nach §§ 2 bis 10 BauNVO aufgeführt sind. Es bedarf deshalb regelmäßig der Festsetzung eines Sondergebietes nach § 11 BauNVO. Wenn das geplante Vorhaben planungsrechtlich ermöglicht werden soll, gibt es zur Auslegung des Bebauungsplanes keine Alternative.